Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Seit der Geltung der Gebührensatzung der Kulturbühne vom 1.01.2013 sind aus der Praxis heraus Änderungen der Gebührenordnung angebracht. Berücksichtigt werden erleichterte Handhabung bzw. Anpassung an veränderte Leistungsangebote, es sind im Einzelnen: - Unter § 6 Gebühren Pkt. 1 Grundentgelt soll die Aufzählung, welche Leistun-gen darin enthalten sind, ergänzt werden um den Zusatz: „Sollte die tatsäch-liche die vereinbarte Nutzungsdauer überschritten haben, wird für jede weitere angefangene Stunde 60,00 € nachträglich berechnet.“ - Änderung der Zusatzleistungen: In § 6 Gebühren Pkt. 2 Zusatzleistungen sollen die Position 2b) Küche 60,00 € mit 2c) Nutzung Geschirr, Besteck und Gläser 50 € zusammengefasst werden zu einer einzigen neuen Position 2b) „Küche inkl. Inventarnutzung 110.- €“. Es hat sich in der Praxis herausgestellt, dass die Bedarfe für eine komplette Küchennutzung vorhanden sind und eine spätere Kontrolle über (teilweise) Geschirrnutzung zu aufwändig und z.T. konfliktträchtig mit den Nutzern verläuft. - Als neue kostenpflichtige Zusatzleistung soll als Position 2c) „Nutzung Klavier, pro Tag 100.- €“ eingeführt werden. - Die 6. Änderung der Entgeltordnung zur Nutzung kommunaler Einrichtungen in der Gemeinde Wandlitz sieht die Nutzung von Seminarräumen im „Barnim Panorama“ in Kombination mit einer gleichzeitigen Anmietung der Kulturbühne „Goldener Löwe“ vor. Damit soll dem Bedarf von großen Tagungen, die in Wandlitz Dorf gleichzeitig mehr als zwei Räume benötigen, Rechnung getra-gen werden. Deshalb soll als entsprechende Anpassung neu aufgenommen werden: „Bei gleichzeitiger Nutzung von großem und kleinem Saal in der Kulturbühne „Goldener Löwe“ können zusätzlich Räume im Barnim Panorama Verwaltungsgebäude angemietet werden“.
Gesetzliche Grundlagen § 28 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Erträge (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die 1. Änderung Gebührensatzung der Kulturbühne „Goldener Löwe“ der Gemeinde Wandlitz in der vorliegenden Fassung.
Anlagen: 1. Änderung Gebührensatzung der Kulturbühne „Goldener Löwe“ der Gemeinde Wandlitz
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