Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2017-0219  

 
 
Betreff: Zuschuss an die Kirchengemeinde Schönwalde
hier: Erhalt historischer Grabsteine
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:K
Federführend:K_Kämmerei Beteiligt:KM_Kulturamt
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
05.09.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde ungeändert beschlossen   
A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft Vorberatung
19.09.2017 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaften ungeändert beschlossen     
A1 Hauptausschuss Entscheidung
05.10.2017 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Begründung / Erläuterung

Die Gemeinde Wandlitz bemüht sich seit Jahren, auf kommunalen Friedhöfen historisch bedeutsame Grabsteine zu erhalten. Auch dann, wenn das Nutzungsrecht für die Grabstellen abgelaufen ist. Die Aufwendungen für die Standsicherheitsüberprüfungen und die ggf. daraus resultierenden Instandhaltungsarbeiten werden aus dem Gemeindehaushalt bestritten.

 

Der Friedhof im Ortsteil Schönwalde gehört der Ev. Kirchengemeinde Schönwalde und wird von der Friedhofsverwaltung der Ev. Kirchengemeinde Bernau bewirtschaftet.

 

Im Juli 2016 lud die Kulturamtsleiterin der Gemeinde Wandlitz den damaligen Pfarrer und einen Vertreter der Friedhofsverwaltung zu einem Gespräch zum Umgang mit historisch erhaltenswerten Grabsteinen auf dem Friedhof in Schönwalde ein.

 

Die Kirchengemeinde unterstützt das Anliegen der Gemeinde Wandlitz zum Erhalt historischer Grabsteine, machte aber deutlich, dass Mittel für die Sanierung der Grabsteine im Haushalt der Kirchengemeinde dafür nicht bereitgestellt werden können.

Die Beteiligten erörterten die Möglichkeit eines zweckgebunden Zuschusses.

 

Die Friedhofsverwaltung der Kirchengemeinde hat daraufhin eine Aufstellung aller historisch erhaltenswerten Grabsteine erstellt und mit dem Kulturamt abgestimmt. Für die Grabmale „Sourell“ (Ablauf Nutzungsrecht 2003) und „Meinicke“ (Ablauf Nutzungsrecht 2015) wurden Kostenvoranschläge für die Reparatur eingeholt. Die Kosten würden 3.004,44 € betragen.

Foto der Grabsteine Meinicke und Sourell

 

Im Haushaltsplan 2017 der Gemeinde Wandlitz sind deshalb 3.000 € als Zuschuss aufgenommen worden und sollen nun an die Kirchengemeinde ausbezahlt werden.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:    Ja  

 

 

o Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

3.000

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2017

55300.531801

 

6.600

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Wandlitz beschließt, den Erhalt der Grabsteine „Meinicke“ und „Sourell“ auf dem kirchlichen Friedhof im Ortsteil Schönwalde mit 3.000 € zu fördern. 

 


Anlagen:

 

 

keine