Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2017-0396  

 
 
Betreff: Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze
-Stellplatzsatzung-, 2. Änderung
Einleitungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Henke, Jutta
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
04.09.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
04.09.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Prenden Vorberatung
04.09.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
04.09.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Zerpenschleuse Vorberatung
04.09.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
05.09.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
05.09.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen     
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
05.09.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
06.09.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
19.09.2017 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
05.10.2017 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
12.10.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Stellplatzsatzung_Auszug

Begründung / Erläuterung

Die Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze -Stellplatzsatzung-, 1. Änderung ist am 24.09.2016 in Kraft getreten.

 

Die wesentlichen Änderungen der  1. Änderung waren die Einführung einer Pflicht zur Herstellung von Fahrradabstellplätzen und einer Pflicht, bei größeren Bauvorhaben einen Anteil der Stellplätze mit Stromzuleitungen zu versehen. Durch diese Regelungen sollte dem Radverkehr im Gemeindegebiet ein höherer Stellenwert gegeben und alternative Nutzungskonzepte gefordert werden. Ziel war es, im Gemeindegebiet Anreize für die Schaffung einer nachhaltigen Alltagsmobilität zu schaffen und sich als innovative, zukunftsfähige Gemeinde zu positionieren.

 

Die Anwendung der Satzung in der Praxis macht jedoch bereits jetzt deutlich, dass in diesen Aspekten eine Überarbeitung der Satzung erforderlich ist. So sind die Richtzahlen für die Fahrradabstellplätze in Einzelfällen zu hoch. Darüber hinaus ist die Entwicklung der und die Nachfrage nach Elektromobilität insbesondere im ländlichen Raum nicht so fortgeschritten, als dass sie sich durch eine Stellplatzsatzung umsetzen und fördern ließe. Auch hier ist beispielsweise durch die Einarbeitung eines „Zeitpuffers“ eine Überarbeitung notwendig.

 

Diese aufgeführten Aspekte sind nicht abschließend, sie können durch aus Sicht der gemeindlichen Gremien zu überarbeitende Punkte ergänzt werden.

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 81 Abs. 8 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)

§ 28 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BgbKVerf)

§§ 2, 3, und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 


Finanzielle Auswirkungen:      Nein

 

 

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt, dass die Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze -Stellplatzsatzung-, 1. Änderung hinsichtlich ihrer Festsetzungsinhalte überarbeitet und geändert wird. 

 


Anlagen:

Stellplatzsatzung, 1. Änderung (Auszug)

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellplatzsatzung_Auszug (621 KB)