Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze -Stellplatzsatzung-, 1. Änderung ist am 24.09.2016 in Kraft getreten.
Die wesentlichen Änderungen der 1. Änderung waren die Einführung einer Pflicht zur Herstellung von Fahrradabstellplätzen und einer Pflicht, bei größeren Bauvorhaben einen Anteil der Stellplätze mit Stromzuleitungen zu versehen. Durch diese Regelungen sollte dem Radverkehr im Gemeindegebiet ein höherer Stellenwert gegeben und alternative Nutzungskonzepte gefordert werden. Ziel war es, im Gemeindegebiet Anreize für die Schaffung einer nachhaltigen Alltagsmobilität zu schaffen und sich als innovative, zukunftsfähige Gemeinde zu positionieren.
Die Anwendung der Satzung in der Praxis macht jedoch bereits jetzt deutlich, dass in diesen Aspekten eine Überarbeitung der Satzung erforderlich ist. So sind die Richtzahlen für die Fahrradabstellplätze in Einzelfällen zu hoch. Darüber hinaus ist die Entwicklung der und die Nachfrage nach Elektromobilität insbesondere im ländlichen Raum nicht so fortgeschritten, als dass sie sich durch eine Stellplatzsatzung umsetzen und fördern ließe. Auch hier ist beispielsweise durch die Einarbeitung eines „Zeitpuffers“ eine Überarbeitung notwendig.
Diese aufgeführten Aspekte sind nicht abschließend, sie können durch aus Sicht der gemeindlichen Gremien zu überarbeitende Punkte ergänzt werden.
Gesetzliche Grundlagen § 81 Abs. 8 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) § 28 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BgbKVerf) §§ 2, 3, und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt, dass die Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze -Stellplatzsatzung-, 1. Änderung hinsichtlich ihrer Festsetzungsinhalte überarbeitet und geändert wird.
Anlagen: Stellplatzsatzung, 1. Änderung (Auszug)
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