Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2017-0390  

 
 
Betreff: 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz zum Schutz von Bäumen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:OA
Die Bürgermeisterin
Federführend:OA_Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
04.09.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde abgelehnt   
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
04.09.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Prenden Vorberatung
04.09.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
04.09.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Zerpenschleuse Vorberatung
04.09.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
05.09.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
05.09.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen     
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
05.09.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
06.09.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
18.09.2017 
Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit und Umwelt ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
05.10.2017 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
12.10.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
EntwurfSatzung
SchreibenKommunalaufsicht

Begründung / Erläuterung

Die Kommunalaufsicht hat in ihrem Schreiben vom 13.01.2017 sowie in einem gemeinsamen Gespräch am 13.02.2017 Hinweise zur aktuellen Baumschutzsatzung der Gemeinde Wandlitz gegeben, denen mit der 1. Änderung der Baumschutzsatzung Rechnung getragen werden soll:

 

§ 1 – Naturdenkmale werden gesetzlich gesondert erfasst und ausschließlich durch Rechtsverordnungen der unteren Naturschutzbehörde unter Schutz gestellt.

 

§ 6 Abs. 5 – Für die Ausnahmen und Befreiungen sollte keine feste Geltungsdauer in der Satzung festgeschrieben werden, vielmehr handelt es sich um eine Ermessensentscheidung der Behörde, die im Bescheid begründet werden kann.

 

§ 7 Abs. 2 Nr. 7 – Korrektur eines Schreibfehlers, die Norm, auf die Bezug genommen wird, ist falsch bezeichnet.

 

§ 15 Abs. 1 Nr. 1 – als Ordnungswidrigkeiten dürfen nur Handlungen, keine Unterlassungen geahndet werden.

 

Diesen Hinweisen ist in der 1. Änderungssatzung gefolgt worden, in dem  Streichungen bzw. die Korrektur des Schreibfehlers vorgeschlagen werden.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Bundesnaturschutzgesetz

Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz

Kommunalabgabengesetz

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die als Anlage beigefügte 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz zum Schutz von Bäumen.

 


Anlagen:

1. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz zum Schutz von Bäumen

Schreiben der Kommunalaufsicht vom 13.01.2017

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 EntwurfSatzung (50 KB)    
Anlage 2 2 SchreibenKommunalaufsicht (129 KB)