Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Mit der Beschluss-Nr. BV-GV/2017-0388 wurde der Beschluss über die Abwägung der Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange sowie der öffentlichen Auslegung gefasst. Die Abwägungsergebnisse wurden bereits in die vorliegenden Planunterlagen eingearbeitet.
Gesetzliche Grundlagen § 10 Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 u. 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss: Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Prenzlauer Chaussee / Wensickendorfer Chaussee“ wird als Satzung beschlossen. Die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Prenzlauer Chaussee / Wensickendorfer Chaussee“ wird gebilligt.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen: Bebauungsplan „Prenzlauer Chaussee / Wensickendorfer Chaussee“, 1. Änderung einschließlich Vorprüfung nach dem UVPG
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