Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
In Abstimmung mit dem Vorhabenträger wurden für die Grundstücke, welche im östlichen Plangebiet liegen, die GRZ von 0,25 auf 0,15 herabgesetzt. Hier wäre eine Realisierung der Reduzierung der GRZ aufgrund einer Neuaufteilung der Grundstücksgrößen technisch möglich.
Für das restliche Plangebiet bleibt die GRZ auf 0,25 festgesetzt, da hier eine Neuaufteilung, aufgrund der Geländestruktur keine Verbesserung bringen würde.
Gesetzliche Grundlagen §§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (Bbg KVerf §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, dass der vorliegende Planentwurf zum Bebauungsplan „ Mühlenbecker Damm/ Im Grund“ dahingehend überarbeitet wird, dass für die Flurstücke 965, 967, 968, 986, 987 und 989 der Flur 6, so wie in der B-Plankopie dargestellt ist, die GRZ auf 0,15 reduziert wird, gebilligt wird.
Anlagen: B-Planentwurf mit geänderter GRZ
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