Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2017-0214  

 
 
Betreff: Straßenausbau Siedlung "Waldfrieden" OT Basdorf,
Vergabe von Planungsleistungen für die
Lavendel-, Veilchen-, Maiglöckchen- und Asternstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:BA14
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
06.09.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
19.09.2017 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
05.10.2017 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Aufgabenstellung Planungsverg
Lageskizze (2)

Begründung / Erläuterung

Die Gemeinde beabsichtigt die Planungs- und Ingenieurleistungen für einen grundhaften Ausbau der Straßenabschnitte Lavendel-, Veilchen-, Maiglöckchen- und Asternstraße, zu vergeben. In Vorbereitung auf die diesbezüglich vorzunehmende Baumaßnahme sind Planungsleistungen auf Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu vergeben.

 

Zur Auswahl von qualifizierten Ingenieurbüros wurde von der Gemeinde Wandlitz ein offener Planerpool gebildet. Für eine Aufnahme können interessierte Architekten und Ingenieure jederzeit ihre Bewerbungsunterlagen einreichen. In besonderen Fällen, d.h., wenn

 

  • die geforderten Leistungen im verbindlichen Teil der HOAI enthalten sind
  • keine wesentlichen, zusätzlichen Leistungen erforderlich werden
  • ausschließlich verbindlich vorgegebene Zu- und Abschläge vorzunehmen sind
  • nur unwesentliche Nebenkosten anfallen
  • die Mindestsätze der Honorarzone nicht überschritten werden

 

kann eine Vergabe nach Verhandlungen mit nur einem Bewerber aus dem offenen Planerpool vorgenommen werden.

 

Die Ermittlung des Bewerbers, der für die Vergabeempfehlung in Betracht zu ziehen ist, erfolgt auf der Grundlage der Aufgabenstellung (siehe Anlage). Diese erfordert vom Planer besonderes Geschick im Umgang mit beengten Verhältnissen und dem „Einpassen“ einer verkehrssicheren Straßenlösung unter weitest gehender Schonung des Baumbestandes.

Daher sind die Ingenieurbüros in Betracht zu ziehen, die in den letzten Jahren entsprechende Planungs- und Ingenieurleistungen erbracht haben.

 

Ähnliche Anforderungen lagen bei der Planung des Siedlungsgebietes „Blumensiedlung“ im Ortsteil Wandlitz vor. Hier wurden durch die HVB Ingenieurgesellschaft mbH die Belange

 

  • einer verkehrssicheren Straßenführung, trotz hoher Zwangspunktvielfalt (Bewuchs, bewegtes Gelände),
  • einer detaillierten längs- und Quergefällegestaltung zur oberflächennahen Versickerung des Regenwassers und
  • der unterschiedlichen Zufahrtsgegebenheiten

 

in anspruchsvoller Weise verquickt.

 

Darüber hinaus verfügt das Planungsbüro HVB Ingenieurgesellschaft mbH über Planungserfahrungen im Siedlungsgebiet „Waldfrieden“.

So sind durch dieses Büro die Planungs- und Ingenieurleistungen für die Verkehrs- und Erschließungsplanung der ersten beiden Bauabschnitte des Bebauungsplangebietes „Rosenstraße“ und der Straßenausbau Nelkenstraße vorgenommen worden. Daraus resultieren detaillierte Kenntnisse für die gegebene sowie perspektivische Verkehrssituation in dem Siedlungsgebiet.

 

Der somit in Bezug auf die Aufgabenstellung verwertbare Kenntnisstand lässt den Schluss zu, dass die HVB Ingenieurgesellschaft mbH in besonders effizienter Weise die anstehenden Planungsleistungen erbringen kann.

 

Insofern wurde die HVB Ingenieurgesellschaft mbH 16348 Wandlitz Prenzlauer Chaussee 183 angefragt, ein Leistungsangebot vorzulegen.

 

Die HVB Ingenieurgesellschaft mbH teilte mit, dass eine Übernahme der o.g. Ingenieurleistungen möglich ist. Das eingereichte Angebot berücksichtigt die für eine Auftragsvergabe erforderlichen und eingangs genannten Bedingungen. Dementsprechend wird vorgeschlagen, die HVB Ingenieurgesellschaft mbH mit den Planungsleistungen für den Ausbau der betreffenden Straßenabschnitte gemäß Aufgabenstellung zu beauftragen.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Vergabeverordnung für freiberufliche Leistungen (VOF)

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

 

 


Finanzielle Auswirkungen:    Ja

 

 

o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

415.000,00

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

269.750,00

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

30

13.900,00

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

30

9.000,00

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

 

o Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2018

54100 785200

54100 01 019

81.000,00

 

2019

54100 785200

54100 01 019

334.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Wandlitz beschließt, die Planungs- und Ingenieurleistungen für den Ausbau der Lavendel-, Veilchen-, Maiglöckchen- und Asternstraße an die HVB Ingenieurgesellschaft mbH, Prenzlauer Chaussee 183, in 16348 Wandlitz zu vergeben.

 

 


Anlagen:

 

  • Aufgabenstellung für die Vergabe von Planungsleistungen
  • Lageskizze

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Aufgabenstellung Planungsverg (82 KB)    
Anlage 2 2 Lageskizze (2) (375 KB)