Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeinde beabsichtigt die Planungs- und Ingenieurleistungen für einen grundhaften Ausbau der Straßenabschnitte Lavendel-, Veilchen-, Maiglöckchen- und Asternstraße, zu vergeben. In Vorbereitung auf die diesbezüglich vorzunehmende Baumaßnahme sind Planungsleistungen auf Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu vergeben.
Zur Auswahl von qualifizierten Ingenieurbüros wurde von der Gemeinde Wandlitz ein offener Planerpool gebildet. Für eine Aufnahme können interessierte Architekten und Ingenieure jederzeit ihre Bewerbungsunterlagen einreichen. In besonderen Fällen, d.h., wenn
kann eine Vergabe nach Verhandlungen mit nur einem Bewerber aus dem offenen Planerpool vorgenommen werden.
Die Ermittlung des Bewerbers, der für die Vergabeempfehlung in Betracht zu ziehen ist, erfolgt auf der Grundlage der Aufgabenstellung (siehe Anlage). Diese erfordert vom Planer besonderes Geschick im Umgang mit beengten Verhältnissen und dem „Einpassen“ einer verkehrssicheren Straßenlösung unter weitest gehender Schonung des Baumbestandes. Daher sind die Ingenieurbüros in Betracht zu ziehen, die in den letzten Jahren entsprechende Planungs- und Ingenieurleistungen erbracht haben.
Ähnliche Anforderungen lagen bei der Planung des Siedlungsgebietes „Blumensiedlung“ im Ortsteil Wandlitz vor. Hier wurden durch die HVB Ingenieurgesellschaft mbH die Belange
in anspruchsvoller Weise verquickt.
Darüber hinaus verfügt das Planungsbüro HVB Ingenieurgesellschaft mbH über Planungserfahrungen im Siedlungsgebiet „Waldfrieden“. So sind durch dieses Büro die Planungs- und Ingenieurleistungen für die Verkehrs- und Erschließungsplanung der ersten beiden Bauabschnitte des Bebauungsplangebietes „Rosenstraße“ und der Straßenausbau Nelkenstraße vorgenommen worden. Daraus resultieren detaillierte Kenntnisse für die gegebene sowie perspektivische Verkehrssituation in dem Siedlungsgebiet.
Der somit in Bezug auf die Aufgabenstellung verwertbare Kenntnisstand lässt den Schluss zu, dass die HVB Ingenieurgesellschaft mbH in besonders effizienter Weise die anstehenden Planungsleistungen erbringen kann.
Insofern wurde die HVB Ingenieurgesellschaft mbH 16348 Wandlitz Prenzlauer Chaussee 183 angefragt, ein Leistungsangebot vorzulegen.
Die HVB Ingenieurgesellschaft mbH teilte mit, dass eine Übernahme der o.g. Ingenieurleistungen möglich ist. Das eingereichte Angebot berücksichtigt die für eine Auftragsvergabe erforderlichen und eingangs genannten Bedingungen. Dementsprechend wird vorgeschlagen, die HVB Ingenieurgesellschaft mbH mit den Planungsleistungen für den Ausbau der betreffenden Straßenabschnitte gemäß Aufgabenstellung zu beauftragen.
Gesetzliche Grundlagen
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Vergabeverordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Wandlitz beschließt, die Planungs- und Ingenieurleistungen für den Ausbau der Lavendel-, Veilchen-, Maiglöckchen- und Asternstraße an die HVB Ingenieurgesellschaft mbH, Prenzlauer Chaussee 183, in 16348 Wandlitz zu vergeben.
Anlagen:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||