Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2017-0383  

 
 
Betreff: Essenversorgung in den kommunalen Einrichtungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:HA
Die Bürgermeisterin
Änderung gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 10.07.2017
Federführend:HA_Hauptamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
07.09.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz geändert beschlossen     

Begründung / Erläuterung

 

Das Kindertagesstättengesetz (KitaG) regelt in Brandenburg die Aufgaben von Kindertagesstätten. Dort steht u.a., „Kindertagesstätten haben insbesondere die Aufgabe, […] eine gesunde Ernährung und Versorgung zu gewährleisten. (§ 3 Abs.2 Nr. 7)

Die Gemeinde als Träger von Kita‘s ist demnach per Gesetz verpflichtet die Kinder gesund zu ernähren und zu versorgen.

 

Aber auch  als Schulträger muss die Gemeinde im Benehmen mit den Schulen dafür sorgen, dass Schülerinnen und Schüler bis zur 10. Jahrgangsstufe an einer warmen Mittagsversorgung zu angemessenen Preisen teilnehmen können.

 

Welche Möglichkeiten der Essenversorgung gibt es?

In keiner der Küchen darf aufgrund der strengen gesetzlichen Vorschriften ein Zutritt durch Kinder oder andere Personen erfolgen, deren gesundheitliche Eignung nicht nachgewiesen wurde.

 

Die Mittagsversorgung wird zurzeit in der Gemeinde wie folgt gewährleistet:

 

  1. Caterer -Lieferung von fertigproduziertem Essen für die Kita Lanke, Schönerlinde sowie die Grund- und Oberschule Klosterfelde.

Vorteil bei dem Versorgungsangebot

+ unkomplizierte Umsetzung, da komplette Anlieferung aller Mahlzeiten

+ vergleichsweise geringer Arbeits- und Personalaufwand

+ Auswahl verschiedener Gerichte möglich

+ geringster Platzbedarf

+ geringere Kosten, da Mahlzeiten in hohen Stückzahlen produziert werden

+ hohe hygienische Standards durch ständige Überwachung

+ kein Ausfall bei Krankheit

Nachteil ist,

- tägliche Anfahrt notwendig, geringerer Einfluss auf die Qualität der verwendeten Lebensmittel

- lange Warmhaltezeiten, dadurch Nährstoffverlust

- keine Steuerung der gelieferte Essensmenge möglich

 

  1. Küche vor Ort in Basdorf und Klosterfelde- Vollverpflegung für die Kita Rappelkiste und Spatzennest.

Vorteil bei dem Versorgungsangebot

+ frische Zubereitung

+ Einfluss auf die Auswahl der Lebensmittel

+ keine Warmhaltezeiten

Nachteil ist

- in der Regel gibt es nur ein Essen zu Auswahl,

- teilweiser Rückgriff auf vorgefertigte Lebensmittel

- Personalausfall ist kaum zu kompensieren, da kein qualifiziertes Ersatzpersonal zur Verfügung   steht

- Qualität und Abwechslungsreichtum sind stark vom Koch  abhängig,

- es ist eine zusätzliche fachliche  Anweisung/Überwachung notwendig

 

  1. Aufbereitungsküche Kita Stolzenhagen / Kita Wackelzähne Basdorf sowie für die Grundschulen Basdorf und Wandlitz- frische Zubereitung und Fertigstellung des Mittagessens vor Ort- frische Salate bzw. Obst ergänzen das Essenangebot

Vorteil bei dem Versorgungsangebot

+ schonende Zubereitung, keine Warmhaltezeiten, daher kaum Nährstoffverlust

+ das Essen bleibt „knackig“, höhere Frische durch ständig kontrollierte Großlieferanten (keine Supermarktware),

+ die Kinder können bei der Erstellung der Speisepläne mitwirken

+ flexible Zubereitung, erwärmt wird nur, was tatsächlich am Tag benötigt wird

+ zusätzliches Essen ist durch die Vorratshaltung kurzfristig verfügbar

+ eine gestaffelte Zubereitung ist möglich, ebenso wie zeitliche Verschiebung

+ individuelle Berücksichtigung von Allergien und Unverträglichkeiten

+ hohe hygienische  und qualitative Standards durch ständige externe Überwachung

+ gleichbleibende Kosten auch wenn nur wenige Kinder verpflegt werden

+ geringerer Platzbedarf und geringere Investitions- , Betriebs-, und Personalkosten  als bei

   einer Kitaküche

+ geringes hygienisches Risiko

+ keine tägliche Lieferung notwendig

Nachteil ist

- spezielle Küchenausstattung ist erforderlich

- zeitweise hoher Energieverbrauch (Kühlkapazitäten, Konvektomaten)

 

In den allen Kitas wird ab 2017 zusätzlich die Vollverpflegung angestrebt. In Lanke, Schönerlinde und Stolzenhagen gibt es bereits ein zusätzliches Vesperangebot durch die Kita, hier ist die Gewährleistung des Frühstücksangebots in Vorbereitung.

 

Rechtliche Risiken in Bezug auf die Kita-Küchen

 

Grundsätzlich wird die Kita im Sinne des Gesetzes zum Lebensmittelunternehmen – dadurch greifen eine Vielzahl an Vorschriften, Verordnungen und Gesetzen wie z.B.

Produkthaftungsgesetz

          bei einer lebensmittelbedingten Erkrankung muss die Kita nachweisen, dass diese nicht auf die dort zubereiteten Speisen zurückzuführen ist

          zur Beweissicherung ist von allen Mahlzeiten eine Probe zu entnehmen und fachgerecht aufzubewahren (jeweils 150 g für 7 bis 10 Tage)

          es sind außerdem laufend Aufzeichnungen über Kühlschranktemperaturen und Kerntemperaturen der erhitzen Speisen zu führen und die Wareneingangskontrolle zu dokumentieren

          vollumfängliche Haftung auch ohne eigenes Verschulden (bspw. unerkannt verdorbene Rohstoffe aus dem Supermarkt), wenn daraus Mahlzeiten selbst hergestellt werden

          es können Schadensersatzansprüche entstehen

          ggf. Erweiterung der Betriebshaftpflicht mit erweiterter Produkthaftpflicht erforderlich

 

HACCP-Richtlinie

          das EU-Lebensmittelhygienerecht sieht vor, dass jeder, der Lebensmittel in den Verkehr bringt, verpflichtet ist, die Vermeidung, bzw. Lenkung von kritischen Kontrollpunkten zu dokumentieren

          Gefahrenanalyse und Kontrolle kritischer Punkte im Herstellungsprozess - und zwar auf allen Stufen der Zubereitung, Verarbeitung, Herstellung, Verpackung, Lagerung, Beförderung, Verteilung

          die einzelnen Arbeitsschritte müssen lückenlos erfasst, die kritischen Kontrollpunkte definiert, kontrolliert und für die Lebensmittel überwachenden Organe (Kontrollbehörden) nachvollziehbar dokumentiert werden

          alles, was nicht dokumentiert wird, gilt als nicht erfolgt, bzw. „ist im juristischen Sinne nicht existent“, hohes Haftungsrisiko bei fehlender Dokumentation

          daher: umfangreiche, aktuell zu haltende Dokumentationen zwingend erforderlich, u. a. zu den Themen Schädlingsbekämpfung, Entsorgungsnachweise tierischer Nebenprodukte, Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln tierischen Ursprungs, usw.

 

Es gelten außerdem

          die VO (EG) 178/2002 (Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts)

          ergänzt durch das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände und Futtermittelgesetz

          die VO (EG) 852/2004 (Lebensmittelhygiene)

          die LebensmittelhygieneVO

          das Infektionsschutzgesetz

          die VO (EG) 2073/2005 (mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel),

          die Verordnung über die hygienischen Anforderungen bei Lebensmitteln tierischen Ursprungs

          die Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel,

          die Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch  (Trinkwasserverordnung) und weitere Vorschriften.

 

Die Gemeinde als Träger der Kita muss sicherstellen, dass das in den Küchen tätige Personal mit allen Regelungen vertraut ist und diese in der täglichen Arbeit vollumfänglich berücksichtigt. Regelmäßige Schulungen zur Arbeitssicherheit, Hygieneschulung, jährliche Belehrungen nach Infektionsschutzgesetz, usw. sind unabdingbar.

 

 

Finanzierung der Essenversorgung

 

„Die Personensorgeberechtigten haben Beiträge zu den Betriebskosten der Einrichtungen (Elternbeiträge) sowie einen Zuschuss zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen zu entrichten (Essengeld). Die Elternbeiträge beziehen sich auf alle mit der Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung des Kindes verbundenen Leistungen.“

 

Was heißt das nun im konkreten Fall?

Zunächst müssen Eltern Kitabeiträge als Zuschuss zu den Betriebskosten bezahlen. In den Betriebskosten sind die Kosten für die Verpflegung mit Frühstück und Vesper grundsätzlich enthalten. Die Höhe des Essensgeldes für die Mittagsversorgung richtet sich nach der Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendung. Nicht die Herstellungskosten sind der Maßstab, sondern der Gegenwert, den die Eltern dadurch einsparen, dass ihre Kinder in der KITA Mittag essen.

 

Der Durchschnitt errechnet sich nach den ersparten Eigenaufwendungen aller Eltern/Personensorgeberechtigten der Kinder der Kindertagesstätte. Besonders aufwändige, teure Verpflegungsstile bleiben ebenso unberücksichtigt, wie besonders einfache, preiswerte.

In den Wert der ersparten Eigenaufwendungen gehen die Rohmaterialien, Grundstoffe, Energie und in entsprechendem Umfang Be- und Entsorgungskosten ein. Personalkosten sind für die Bemessung nicht zu berücksichtigen, da im Familienrahmen die Essenszubereitung in der Regel eine unentgeltliche Leistung ist und die Eltern deshalb insoweit nichts einsparen.

 

In unserer Gemeinde liegt der Zuschuss der Eltern zur Mittagsversorgung bei 1,75 €/Tag.

 

Was kostet ein gutes Mittagessen (nach DGE-Qualitätsstandard) für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder?

Die Preise für ein gutes Mittagessen sind abhängig von dem jeweiligen Verpflegungssystem sowie der Anzahl der Mahlzeiten, die erstellt werden.

 

Die Kosten variieren stark, je nach Anzahl der bekochten Kinder (je geringer die Kinderzahl, desto höher die Kosten der Einzelmahlzeiten, z. B. 25 Mahlzeiten 4-6 Jahre: 5,58 EUR, bei 300 Mahlzeiten 2,53 EUR).

Die im Rahmen einer Untersuchung durchgeführten Modellrechnungen zeigen, dass für den gegenwärtig im Durchschnitt gezahlten Preis von 2,40 € pro Mittagessen mit keinem Verpflegungssystem eine ausgewogene Mittagsmahlzeit hergestellt werden kann. Die Spannbreite des Preises für ein Mittagessen, dass den DGE-Standard erfüllt, bewegen sich je nach Verpflegungssystem zwischen mindestens 3,09 € bei 150 Mahlzeiten im Verpflegungssystem Frisch- und Mischküche und maximal 5,87 € bei 25 Mahlzeiten im Verpflegungssystem Tiefkühlkost.

 

Die Ausgaben für die Essensversorgung haben eine steigende Tendenz und beliefen sich für die gemeindeeigenen Einrichtungen im letzten Jahr auf insgesamt
443.900 EUR. Die Höhe der Elternzuschüsse betrug nur 227.900 EUR. Die Differenz zu den tatsächlichen Kosten – rund 216.000 EUR (das entspricht derzeit 48,7 %) – hat die Gemeinde zu tragen.

Die Tendenz ist steigend:

 

2013

2014

2015

2016

151.025 €

192.938 €

199.402 €

216.001 €

 

Etwa 60 % der Kinder werden in Einrichtungen freier Träger betreut. Auch hier ist die Gemeinde verpflichtet, die Differenz zwischen den Elternbeiträgen und den tatsächlichen Kosten zu tragen. Insgesamt sind aktuell ca. 500.000 EUR an Zuschüssen für die Essenversorgung zu leisten.

 

Damit beträgt der Gesamtzuschuss für die Kitas im Jahr 2017 ca. 3,14 Mio. EUR.

 

Mit dem Bau weiterer Kitas werden die Kosten zusätzlich steigen.

 

Im Zusammenhang mit der Diskussion der Gemeindevertretung zur Errichtung einer Kita in Klosterfelde und dem damit verbundenen Bau einer Küche hier eine Übersicht zu den entstehenden Investitionskosten allein für die Küche bei ca. 50 bis max. 100 Essenteilnehmer /Tag. Festzustellen ist, dass allein die Investitionskosten für die einzelnen Möglichkeiten der Essenversorgung sehr unterschiedlich sind.

 

 

 

Raum-bedarf

(qm)

Baukosten
(ca. 2.300 EUR/ qm)

Küchenausstattung

Gesamtinvestition

Caterer

15

bis

30

34.500 EUR

bis

69.000 EUR

27.000 EUR

bis

55.000 EUR

61.500 EUR

bis

124.000 EUR

Aufbereitungs-küche*

25

bis

40

57.500 EUR bis

92.000 EUR

55.000 EUR*

bis

85.000 EUR*

112.500 EUR*

bis

177.000 EUR*

Küche vor Ort

60

bis

70

138.000 EUR bis

161.000 EUR

130.000 EUR

bis

155.000 EUR

268.000 EUR

bis

316.000 EUR

*Durch Leasingverträge für die Dampfgarer/Konvektomaten können die Kosten der Ausstattung gesenkt werden.

 

Zusätzlich sollten dann allerdings auch die vorhandenen Küchen auf den gleichen Standard angehoben werden. Die Kosten für die Umrüstung der vorhandenen Küchen  dürfen deshalb nicht unbeachtet bleiben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten für die Umrüstung der vorhandenen Küchen

 

Kita

Anzahl der Kinder

qm

Kosten für den Bau und die Ausstattung in EUR

Personalkosten

pro Jahr in EUR

Lanke

24

60

268.000

40.000

Schönerlinde

47

60

268.000

50.000

Hort Wandlitz

300

120

556.000

128.500

Summe

371

240

1.092.000

218.500

 

Im Zusammenhang mit der Errichtung einer Mensa in Klosterfelde wurden Überlegungen zu einer Großküche angestellt. Die Investitionskosten für die Errichtung einer (Groß-) Küche, die die Versorgung der Kinder in allen kommunalen Einrichtungen übernimmt (ca. 2000 Essenteilnehmer/Tag) betragen ca. 1,5 Mio. EUR, bei einem Platzbedarf von 550 m², dazu kommen Personalkosten von mindestens 317.000 EUR/Jahr (nur Fachpersonal Küche, ohne Fahrten und Ausgabe) sowie die Betriebs- und Unterhaltungskosten.

 

Nach § 91 Abs. 3 BbgKVerf  „…hat die Gemeinde im Interesse einer sparsamen Haushaltsführung dafür zu sorgen, dass Leistungen, die von privaten Anbietern bei gleichen und geringenen Kosten erbracht werden können, diesen Anbietern zu übertragen sind….

Die Gemeinde darf nur dann wirtschaftliche Unternehmen errichten, wenn der Zweck nicht besser und wirtschaftlicher durch einen anderen erfüllt wird oder erfüllt werden kann.“

Die Gemeinde ist in jedem Fall dazu verpflichtet, sich dem Wettbewerb zu stellen, Angebote einzuholen oder Vergleichsberechnungen vorzunehmen, um den Nachweis zu erbringen, dass die Leistungen, hier Mittagsversorgung durch die Gemeinde wirtschaftlicher erbracht werden können als von einem anderen Anbieter. Bei der Mittagsversorgung der Kinder in kommunalen Einrichtungen durch ein eigenes wirtschaftliches Unternehmen muss das eindeutig verneint werden, da alle Grundlagen für eine Versorgung wie ein anderer Caterer erst einmal zu schaffen sind.

 

Deshalb ist die Errichtung einer Großküche als Versorgungsleistung durch die Gemeinde abzulehnen.

 

 

Welche Handlungsbedarfe bestehen für die (Mittags-)Verpflegung in unseren  Kitas?

 

Die Ergebnisse einer Bertelsmann-Studie bestätigen die Herausforderungen, mit denen sich die Kitas auch nach eigenen Angaben in der Befragung bei der Verpflegung der Kinder konfrontiert sehen: Kostenmanagement und Platzmangel gehören genauso wie Qualitätssicherung, Hygienemanagement und Personalbemessung zu den am häufigsten genannten Herausforderungen.

 

Es geht um verbindliche Anforderungen an die notwendige personelle und räumliche Ausstattung. Guter Geschmack, ansprechendes Aussehen und Abwechslungsreichtum und eine hohe ernährungsphysiologische Qualität bei einwandfreier Hygiene verlangt einschlägig ausgebildete Fachkräfte in der Versorgung.

 

Was ist wichtig bei der Gewährleistung des Versorgungsauftrages?

  • Vollverpflegung
  • Frisch zubereitete  Mahlzeiten zum Frühstück, Mittag und Vesper
  • Kind gerechtes Essen
  • Beachtung von Allergien und Lebensmittelunverträglichkeiten
  • Anbieten von veganen/vegetarischen Mahlzeiten
  • Beachtung der Essenkulturen der verschiedenen Religionen
  • Ständige Kontrollen und Anpassen bzw. Einhalten der Vorschriften in der Essenzubereitung muss gewährleistet sein,
  • Partizipation Einbeziehen der Kinder in die  Auswahl der Gerichte möglich

        Kinder entscheiden Essenplan mit

        Zwischen mehreren Gerichten auswählen

  • Kinder kennen die Küchenkraft, haben Bezug zu den Mitarbeitern
  • Mitarbeiter hat Kontakt zu den Kindern (Abfragen der Essenanzahl, bringen der Mahlzeiten mit dem Essenwagen)
  • Mittagessen wird frisch fertiggegart (zubereitet)
  • Bei Erkrankung des Küchenpersonals (Küchenkraft- Servicearbeiter) schneller Einsatz durch Ersatzpersonal möglich,

 

In den Küchen in Klosterfelde und Basdorf ist es oft schwierig bei Erkrankung und Urlaub die Küche mit Köchen zu besetzen (Aushilfe meist nur durch Küchenhilfen möglich, Zuarbeiten und Abwasch, kein Kochen).

 

Empfehlungen für das weitere Vorgehen

 

  1. In der Gesamtbetrachtung ist eine Essensversorgung in Kitas durch Aufbereitungsküchen zu empfehlen. Die Bau- und Ausstattungskosten sind nur halb so hoch, wie die von Selbstkochküchen. Sie bieten jedoch bei einem günstigeren Preis

          ähnliche Vorteile in Bezug auf die Qualität des Essens und dabei und

          eine deutlich höhere Flexibilität bei der Mahlzeitengestaltung bei einem deutlich geringeren hygienischen Risiko.

Sie erfordern zudem

          weniger Platz und können somit auch in vorhandenen Einrichtungen nachgerüstet werden und

          geringerer Personalaufwand.

          Zielstellung: Service- und Ausgabepersonal sind durch den Betreiber der Küche zu stellen

          Übertragung des Haftungsrisikos auf den Betreiber

 

Es sollte daher angestrebt werden, alle neuen und vorhandenen Einrichtungen langfristig  mit Aufbereitungsküchen auszustatten.

 

  1. Zusätzlich sollten in allen Einrichtungen spezielle Kinderküchen geplant oder ergänzt werden, um das Thema gesunde Ernährung in Zukunft weiterhin verstärkt im Kitaalltag zu integrieren. Hier können die Kinder gemeinsam kochen ohne gesetzliche Vorschriften zu verletzen. Die pädagogischen Konzeptionen der kommunalen Einrichtungen sollten im Hinblick auf gesunde Ernährung erweitert werden.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 28 BbgKVerf

 

 


Finanzielle Auswirkungen:   Ja   im Vorlagentext dargestellt

 

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz folgt der Empfehlung der Verwaltung zur Planung von Aufbereitungsküchen für die neu zu errichtenden Kitas. 

 

 

 


Anlagen:

Präsentation „Essenversorgung in Kitas“