Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung Schönerlinde hat am 27.04.1993 mit Beschluss-Nr. „SL“ 34-1/93 die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen. Der Bebauungsplan sollte aufgestellt werden, um in Schönerlinde die bestehenden Gewerbestandorte zu sichern und die Ansiedlung von weiterem Gewerbe zu ermöglichen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollten die geordnete städtebauliche Entwicklung und die Erschließung des Areals gesichert werden.
Folgende Beschlüsse wurden darüber hinaus gefasst:
Eine Bekanntmachung des Bebauungsplanes erfolgte aus Gründen der unge-sicherten Erschließung nicht.
In den vergangenen Jahren erfolgte eine grundlegende Änderung der Sach- und Rechtslage. Eine Weiterführung dieses Bebauungsplanes ist somit faktisch unmöglich.
In der rechtswirksamen Fassung des Teilflächennutzungsplanes für den OT Schönerlinde ist das Areal als gewerbliche Baufläche dargestellt. Im Gesamtflächennutzungsplan der Gemeinde Wandlitz ist beabsichtigt eine Teilfläche im nordwestlichen Bereich um ca. 5,6 ha zu reduzieren und der tatsächlichen Nutzung, als Fläche für Landwirtschaft, zuzuführen bzw. darzustellen.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) § 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Aufhebung folgender Beschlüsse zum Bebauungsplanverfahren Nr. 2 „Gewerbegebiet Süd“, Gemarkung Schönerlinde, Gemeinde Wandlitz:
Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen:
- Geltungsbereich - Beschlüsse
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