Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2017-0377  

 
 
Betreff: Temporäre Nutzung der Grundstücke Flur 6 Flurstück 570 und Flurstück 2714 für Jugendarbeit
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:HA
Die Bürgermeisterin
Federführend:HA_Hauptamt Beteiligt:K_Kämmerei
    HB AL
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Anhörung
13.06.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport Vorberatung
26.06.2017 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kitas und Sport      
A1 Hauptausschuss Vorberatung
10.07.2017 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
07.09.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz geändert beschlossen     
Anlagen:
Anlage Flurkartenauszug

Begründung / Erläuterung

Langfristig ist es vorstellbar, das Grundstück Flur 6 ,  Flurstück 570  für die Nutzung durch einen Jugendklub des Ortsteiles Wandlitz vorzusehen.

Auf dem derzeit ca. 1.000 m² großen Grundstück und dem in den kommenden Wochen vom Liegenschaftsfonds zu erwerbenden weiteren Grundstücksanteil (Flurstück 2714) ist es möglich, vorerst als Zwischennutzung eine Aufenthaltsfläche für Jugendliche zu schaffen.

 

Die Grundstücksfläche soll eingezäunt und  mit einem gebrauchten Bauwagen ausgestattet werden. Ein Bewegungsgerät ist vorgesehen.

Die Beräumung des Grundstückes, die Erstellung des Zaunes und die Herrichtung des Bauwagens soll überwiegend unter Anleitung durch Jugendliche ausgeführt werden.

Der Aufenthalt auf dem Grundstück ist durch einen Jugendarbeiter zu gewährleisten.

In diesem Zusammenhang ist es beabsichtigt, „Jugendgruppenleiter“ auszubilden.

 

Das Ziel ist, in der Zeit der temporären Nutzung dieses Grundstücksbereiches die künftigen Ausstattungsmerkmale eines Jugendklubs mit den Jugendlichen zu erarbeiten. Auf dieser Grundlage kann, wenn der Standort angenommen wird, auch die Aufgabenstellung für einen Bauantrag für einen Jugendklub vorgenommen werden.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 28 Abs. 2 Nr. 19 BbgKVerf.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:   Ja  

 

 

oInvestitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

30.000

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2015

36200.785100

3620008001

400.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Grundstücke in der Flur 6, Flurstück 570 und nach Abschluss des Kaufvertrages für das Flurstück 2714 für die zeitweilige  Nutzung für Jugendarbeit bereitzustellen.

Spätestens zum Ende des Jahres 2018 soll eine endgültige Entscheidung durch die Gemeindevertretung über die Nutzung getroffen werden. 

 


Anlagen:

 

Flurkartenauszug

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage Flurkartenauszug (1484 KB)