Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Langfristig ist es vorstellbar, das Grundstück Flur 6 , Flurstück 570 für die Nutzung durch einen Jugendklub des Ortsteiles Wandlitz vorzusehen. Auf dem derzeit ca. 1.000 m² großen Grundstück und dem in den kommenden Wochen vom Liegenschaftsfonds zu erwerbenden weiteren Grundstücksanteil (Flurstück 2714) ist es möglich, vorerst als Zwischennutzung eine Aufenthaltsfläche für Jugendliche zu schaffen.
Die Grundstücksfläche soll eingezäunt und mit einem gebrauchten Bauwagen ausgestattet werden. Ein Bewegungsgerät ist vorgesehen. Die Beräumung des Grundstückes, die Erstellung des Zaunes und die Herrichtung des Bauwagens soll überwiegend unter Anleitung durch Jugendliche ausgeführt werden. Der Aufenthalt auf dem Grundstück ist durch einen Jugendarbeiter zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang ist es beabsichtigt, „Jugendgruppenleiter“ auszubilden.
Das Ziel ist, in der Zeit der temporären Nutzung dieses Grundstücksbereiches die künftigen Ausstattungsmerkmale eines Jugendklubs mit den Jugendlichen zu erarbeiten. Auf dieser Grundlage kann, wenn der Standort angenommen wird, auch die Aufgabenstellung für einen Bauantrag für einen Jugendklub vorgenommen werden.
Gesetzliche Grundlagen
§ 28 Abs. 2 Nr. 19 BbgKVerf.
Finanzielle Auswirkungen: Ja
oInvestitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Grundstücke in der Flur 6, Flurstück 570 und nach Abschluss des Kaufvertrages für das Flurstück 2714 für die zeitweilige Nutzung für Jugendarbeit bereitzustellen. Spätestens zum Ende des Jahres 2018 soll eine endgültige Entscheidung durch die Gemeindevertretung über die Nutzung getroffen werden.
Anlagen:
Flurkartenauszug
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