Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Der Gemeindeverwaltung liegt ein Befreiungsantrag zu einer Festsetzung des Bebauungsplanes „Wandlitzsee Nord III“ auf dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Thälmannstraße 5, Flur 4, Flurstück 848 vor.
Die Festsetzung besagt, dass zwischen dem Gebäude und der an die öffentliche Verkehrsfläche grenzenden Grundstücksgrenze in allen festgesetzten Baugebieten ein Streifen von mindestens 5 Metern Tiefe von Bebauung freizuhalten ist. Beabsichtigt ist die Errichtung einer Frontscheibenüberdachung, welche nicht mehr als 1 Meter in den sogenannten „Vorgartenbereich“ hineinragt. Die Stützpfeiler der Überdachung stehen gemäß den Festsetzungen mindestens in 5 Meter Entfernung zur vorderen Grundstücksgrenze (siehe Antragsunterlagen). Erforderlich ist dies vor allem zum Schutz der PKW vor herabfallenden Ästen des benachbarten Grundstücks. Die zwei bereits vorhandenen Stellplätze wurden mit Beschluss genehmigt.
Aus Sicht der Gemeindeverwaltung ist die beantragte Befreiung städtebaulich vertretbar und mit den Zielen der Planung vereinbar.
Gesetzliche Grundlagen
§ 29 ff Baugesetzbuch § 2 Kommunalverfassung § 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, der beantragten Befreiung zur Errichtung einer Überdachung (Dachüberstand 1 Meter) in der nichtüberbaubaren Grundstücksfläche (Vorgarten) gemäß den Antragsunterlagen zu zustimmen.
Anlagen:
- Flurkartenauszug groß - Flurkartenauszug klein - Antragsunterlagen (1 Seite)
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