Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Gemäß §46 Abs. 1 Satz 6 BbgKVerf. sind die Ortsbeiräte bei der Erstellung des Haushaltsplanes anzuhören. Dies beeinhaltet in der Gemeinde Wandlitz auch das aktive Vorschlagsrecht in der Aufstellungsphase.
Die Vorschläge werden durch die einzelnen Fachämter bewertet, ggf. werden die finanziellen Auswirkungen ermittelt und anschließend der Kämmerei weitergeleitet.
Die Kämmerei vereinbart mit der Ortsvorsteherin/dem Ortsvorsteher Termine im Ortsteil zur Erörterung der Haushaltsvorschläge.
Die Ortsvorsteherin/der Ortsvorsteher infomiert alle Mitglieder des Ortsbeirates über den Vor-Ort-Termin. Die Kämmerei fertigt ein Protokoll zum Termin und übersendet dieses an die Ortsvorsteherin/den Ortvorsteher.
Gesetzliche Grundlagen
§46 Abs. 1 Satz 6 BbgKverf
Finanzielle Auswirkungen: Ja
wird im jeweiligen Vorschlag nach Möglichkeit benannt.
Beschluss:
Der Ortbeirat __________________ (Namen des Ortsteils) unterbreitet folgende Vorschläge zum Haushaltsplan 2018:
Anlagen:
keine
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