Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die Gemeinde beabsichtigt, die Planungs- und Ingenieurleistungen für einen grundhaften Ausbau der Straßenabschnitte Rosenstraße, von der Waldheimstraße bis zum Rosengarten und von der Fliederstraße bis zur Nelkenstraße, zu vergeben.
In Vorbereitung auf die diesbezüglich vorzunehmende Baumaßnahme sind Planungsleistungen auf Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu vergeben.
Zur Auswahl von qualifizierten Ingenieurbüros wurde von der Gemeinde Wandlitz ein offener Planerpool gebildet. Für eine Aufnahme können interessierte Architekten und Ingenieure jederzeit ihre Bewerbungsunterlagen einreichen. In besonderen Fällen, d.h., wenn;
kann eine Vergabe nach Verhandlungen mit nur einem Bewerber aus dem offenen Planerpool vorgenommen werden.
Die Ermittlung des Bewerbers, der für die Vergabeempfehlung in Betracht zu ziehen ist, erfolgt auf der Grundlage der Aufgabenstellung (siehe Anlage).
Dabei ist festzustellen, dass es im Hinblick auf die hier anstehenden Planungsaufgaben von Bedeutung ist, welche Bewerber ausgehend von der nachgewiesenen Eignung gemäß den Planerpoolbedingungen über ausreichende Erfahrung zur Umsetzung des vorgegebenen Leistungsumfanges verfügen.
Darüber hinaus ist abzuwägen, welchen Aufwand die Bewerber für die Einarbeitung in die örtlichen Gegebenheiten benötigen. Daher sind die Ingenieurbüros in Betracht zu ziehen, die in den letzten Jahren entsprechende Planungs- und Ingenieurleistungen erbracht haben. Gemäß den Vorgaben und Bedingungen des Planerpools sowie unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung (siehe Anlage) hat sich die, im Planerpool für den Leistungsbereich Verkehrsanlagen gelistete HVB Ingenieurgesellschaft mbH als besonders geeignet herausgestellt.
Die HVB Ingenieurgesellschaft mbH hat umfangreiche Sachkenntnisse und Erfahrungen im Siedlungsstraßenbau.
Der Abschnitt der Rosenstraße zwischen Waldheimstraße und Rosengarten befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Rosenstraße“. Im Zuge der Bearbeitung der Verkehrs- und Erschließungsplanungen der ersten beiden Bauabschnitte des Bebauungsgebietes hat die HVB Ingenieurgesellschaft mbH detaillierte Kenntnisse für die Schnittstellenbereiche und die gegebene sowie perspektivische Verkehrssituation in dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie in den angrenzenden Siedlungsgebieten erworben. Der bereits erlangte Kenntnisstand lässt den Schluss zu, dass die HVB Ingenieurgesellschaft mbH in besonders effizienter Weise die anstehenden Planungsleistungen erbringen kann.
Insofern wurde die HVB Ingenieurgesellschaft mbH 16348 Wandlitz Prenzlauer Chaussee 183 angefragt, ein Leistungsangebot vorzulegen. Die HVB Ingenieurgesellschaft mbH teilte mit, dass eine Übernahme der o.g. Ingenieurleistungen möglich ist. Das eingereichte Angebot berücksichtigt die für eine Auftragsvergabe erforderlichen und eingangs genannten Bedingungen. Dementsprechend wird vorgeschlagen, die HVB Ingenieurgesellschaft mbH mit den Planungsleistungen für den Ausbau der betreffenden Straßenabschnitte der Rosenstraße, gemäß Aufgabenstellung zu beauftragen.
Gesetzliche Grundlagen
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Vergabeverordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
Finanzielle Auswirkungen: Ja
oInvestitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
oErträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
oVeräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Wandlitz beschließt, die Planungsleistungen für den Ausbau der Straßenabschnitte Rosenstraße, von der Waldheimstraße bis zum Rosengarten und von der Fliederstraße bis zur Nelkenstraße, an die HVB Ingenieurgesellschaft mbH Prenzlauer Chaussee183 in 16348 Wandlitz zu vergeben.
Anlagen:
Aufgabenstellung für die Vergabe von Planungsleistungen
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