Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2017-0199  

 
 
Betreff: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Am alten Weinberg" , Gemarkung Prenden.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:Bornkessel, Katrin
Die Bürgermeisterin
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Prenden Vorberatung
12.06.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
27.06.2017 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung abgelehnt     
A1 Hauptausschuss Entscheidung
10.07.2017 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
20170515104311
20170515104653

Begründung / Erläuterung

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am alten Weinberg“ auf dem Grundstück Flur 7, Flurstück 293 vor. Beantragt wurde die Befreiung von der festgesetzten Dachform und Dachneigung für einen Anbau. Einer Unterschreitung der Dachneigung eines Hauptgebäudes wurde bereits in einem früheren Verfahren zugestimmt. Somit muss nunmehr über die Befreiung der Dachform entschieden werden.

 

Im Bebauungsplan festgesetzt ist:

1a) Bei Hauptanlagen der Wohngebäude sind nur geneigte Dächer, bei gewerblichen

      Bauten auch Flachdächer zulässig. Die Dachneigungen sind minimal 35° und

      maximal 45° zulässig….

   b) untergeordnete Bauteile-Erker, Türme, Vordächer, Gauben und dgl. dürfen

       andere Dachneigungen aufweisen. Bei Garagen, Carports und Nebenanlagen

       werden Flachdächer zugelassen.

 

Es handelt sich bei dem geplanten Bauvorhaben um einen Anbau an ein vorhandenes Wohnhaus mit einem Satteldach.

Von dem vorhandenen Wohnhaus soll nach Realisierung des Anbaus weiter die Wirkung als Hauptwohnhaus ausgehen. Der Anbau soll als untergeordnetes Nebengebäude ergänzt werden. Das Dach, ausgebildet als Flachdach, vermittelt den Eindruck einer Nebenanlage und ermöglicht eine geringere Kubatur als ein geneigtes Dach.

 

Das Baugebiet ist weitestgehend umgesetzt. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung sind die beantragten Befreiungen städtebaulich vertretbar und mit den Zielen der Planung vertretbar.

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 29 ff Baugesetzbuch

§ 2 Kommunalverfassung

§ 3 Zuständígkeitsordnung

 

 


Finanzielle Auswirkungen:   Ja   Nein

 

 

oInvestitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

oErträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

oVeräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt der beantragten Befreiung zur Ausführung der Dachform (hier: Flachdach) gemäß den Antragsunterlagen zuzustimmen.

 


Anlagen:

Auszug Antragsunterlagen

Luftbild

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20170515104311 (494 KB)    
Anlage 2 2 20170515104653 (163 KB)