Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Der Gemeindeverwaltung liegt ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am alten Weinberg“ auf dem Grundstück Flur 7, Flurstück 293 vor. Beantragt wurde die Befreiung von der festgesetzten Dachform und Dachneigung für einen Anbau. Einer Unterschreitung der Dachneigung eines Hauptgebäudes wurde bereits in einem früheren Verfahren zugestimmt. Somit muss nunmehr über die Befreiung der Dachform entschieden werden.
Im Bebauungsplan festgesetzt ist: 1a) Bei Hauptanlagen der Wohngebäude sind nur geneigte Dächer, bei gewerblichen Bauten auch Flachdächer zulässig. Die Dachneigungen sind minimal 35° und maximal 45° zulässig…. b) untergeordnete Bauteile-Erker, Türme, Vordächer, Gauben und dgl. dürfen andere Dachneigungen aufweisen. Bei Garagen, Carports und Nebenanlagen werden Flachdächer zugelassen.
Es handelt sich bei dem geplanten Bauvorhaben um einen Anbau an ein vorhandenes Wohnhaus mit einem Satteldach. Von dem vorhandenen Wohnhaus soll nach Realisierung des Anbaus weiter die Wirkung als Hauptwohnhaus ausgehen. Der Anbau soll als untergeordnetes Nebengebäude ergänzt werden. Das Dach, ausgebildet als Flachdach, vermittelt den Eindruck einer Nebenanlage und ermöglicht eine geringere Kubatur als ein geneigtes Dach.
Das Baugebiet ist weitestgehend umgesetzt. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung sind die beantragten Befreiungen städtebaulich vertretbar und mit den Zielen der Planung vertretbar.
Gesetzliche Grundlagen § 29 ff Baugesetzbuch § 2 Kommunalverfassung § 3 Zuständígkeitsordnung
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
oInvestitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
oErträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
oVeräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt der beantragten Befreiung zur Ausführung der Dachform (hier: Flachdach) gemäß den Antragsunterlagen zuzustimmen.
Anlagen: Auszug Antragsunterlagen Luftbild
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