Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2017-0363  

 
 
Betreff: Erwerb des Flurstücks 2714 der Flur 6 von Wandlitz für gemeindliche Zwecke
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Rohland, AnjaAktenzeichen:W 6/2714
Federführend:K_Liegenschaften Beteiligt:HA_Hauptamt
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Anhörung
27.04.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
22.05.2017 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
01.06.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
20170403_BV_GV_Anlage_Luftbildauszug

Begründung / Erläuterung

Das Land Berlin ist Eigentümer des Flurstücks 2714 der Flur 6 von Wandlitz mit einer Größe von 930 m². Das Grundstück wird im Auftrag des Landes Berlin von der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) über die Wohnbauten- und Beteiligungsgesellschaft mbH (WoBeGe) im Rahmen eines Bieterverfahrens vermarktet.

 

Nach Angaben der WoBeGe ist das Grundstück unbebaut, teilweise eingezäunt und stark bewachsen. Auf dem Gelände wurden diverse Sperrmüll- und Holzabfälle abgelegt. Augenscheinlich befindet sich auch eine Garage auf dem Grundstück, die möglicherweise von den Anwohnern des Nachbargrundstücks genutzt wird.

 

 

Das Areal ist im Teilflächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt, die Liegenschaft befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Das Grundstück ist planungsrechtlich dem § 35 Abs. 2 BauGB zuzuordnen, demnach können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Nach Auskunft des Bauamtes der Gemeinde Wandlitz an die WoBeGe ist das Grundstück unter Berücksichtigung der Pflicht zur Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen (z. B. Entrichtung von Ausgleichsbeträgen) bebaubar.

 

Das Grundstück in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs und damit sehr verkehrsgünstig gelegen. Außerdem ist die Gemeinde bereits Eigentümer des benachbarten Flurstücks 570 mit einer Größe von 1.009 qm. An das Flurstück 570 grenzt wiederum das gemeindliche Grundstück 574 mit einer Fläche von 1.000 qm an – siehe Flurkartenauszug in der Anlage.

 

In den letzten Jahren wurde immer wieder offenkundig, dass insbesondere im OT Wandlitz kommunale Flächen knapp sind. Der Ortsteil erfährt einen stetigen Einwohnerzuwachs. In den nächsten Jahren wird u. U. daher die Erweiterung vieler gemeindlicher Einrichtungen notwendig. Hierfür sind in der Regel Flächen von über 2.000 qm erforderlich, die besonders rar sind.

 

Auf Grund dessen wurde die BIM um Aufhebung des Bieterverfahrens und eine Direktvergabe an die Gemeinde Wandlitz gebeten. Die BIM erklärte sich bereit, das Grundstück direkt an die Gemeinde zu veräußern, dies zu einem Kaufpreis in Höhe von 10 % über dem Verkehrswert. Der Aufschlag von 10 % wird gefordert, da im Rahmen eines Bieterverfahrens ein Kaufpreis weit über dem Verkehrswert erzielbar wäre. Nach Auskunft der BIM steht der Verkehrswert noch nicht fest, mit der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens wird ein vereidigter Immobilien-Sachverständiger beauftragt.

 

Es ist davon auszugehen, dass der Verkehrswert in etwa dem Bodenrichtwert für Bauland entspricht, dieser liegt bei 90 €/m². Gefordert wird somit voraussichtlich ein Betrag von 99 €/m², bei einer Grundstücksgröße von 930 m² entsprechend ein Kaufpreis in Höhe von 92.070 €.

 

Des Weiteren hat die Gemeinde die anfallende Provision für die WoBeGe in Höhe von 7,14 %, entsprechend 6.573,80 € zu zahlen, da die bisher erbrachten Leistungen zu honorieren sind.

 

Von der Gemeinde als Erwerber ebenfalls zu tragen ist die Grunderwerbsteuer in Höhe von ca. 5.985 € sowie die Kosten der notariellen Vertragsbeurkundung und –vollziehung in Höhe von ca. 2.700 €.

 

Da zu erwarten wäre, dass im Rahmen eines Bieterverfahrens ein Kaufpreis weit über dem Verkehrswert erzielbar ist, empfiehlt die Verwaltung die Annahme des Angebotes der BIM.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 


Finanzielle Auswirkungen:   Ja

 

 

oInvestitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

Kaufpreis

Provision WoBeGe, Grunderwerbsteuer, Beurkundungskosten

Gesamt

 

92.070,00 €

15.260,00 €

107.330,00

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2017

11150.782100

 

200.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz ermächtigt die Bürgermeisterin, das Flurstück 2714 der Flur 6 von Wandlitz zu einem Kaufpreis von maximal 99 €/m², entsprechend maximal 92.070 € zzgl. ca. 15.260 € Erwerbsnebenkosten für gemeindliche Zwecke anzukaufen.

 

 


Anlagen: Flurkartenauszug mit Luftbild

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20170403_BV_GV_Anlage_Luftbildauszug (272 KB)