Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Gemäß §46 BbgKVerf sind die Ortsbeiräte vor Erstellung des Haushaltsplanes anzuhören. Dazu gehört auch, dass Vorschläge zum Haushaltsplan eingebracht werden können. In Wandlitz werden traditionell auch in diesem Verfahrensschritt die Fraktionen beteiligt.
Mit dieser Mitteilungsvorlage sollen die Ortsbeiräte und Fraktionen über den Terminplan zur Erstellung des Haushaltsplanes 2018 informiert werden (siehe Anlage 1). Gleichzeitig werden die Ortsbeiratsmitglieder und Fraktionen gebeten, Haushaltsvorschläge zu erarbeiten.
In den Ortsbeiratssitzungen vom 12. bis 14. Juni sollen die Ortsbeiräte über die Haushaltsvorschläge beraten und diese dann in das Protokoll aufnehmen.
Die Fraktionen reichen bitte bis zum 15.06.2017 ihre Vorschläge ein.
In der zweiten Junihälfte finden dann die Vor-Ort-Termine mit den Fachamtskollegen zur Beratung der Haushaltsvorschläge statt.
Die Termine werden mit den Ortsvorstehern verabredet und entsprechend bekanntgegeben, um interessierten Ortsbeirats- und Fraktionsmitglieder eine Teilnahme zu ermöglichen. Im Zusammenhang mit der Haushaltsplanerstellung 2018 sei darauf hingewiesen, dass das Niveau der Haushaltsreste weiterhin sehr hoch ist. Haushaltsreste sind nicht ausgegebene Mittel vergangener Haushaltsjahre, für Sachziele/Investitionen, die noch nicht abgeschlossen sind. Sie stellen also das monetäre Volumen nicht erledigter Projekte dar. In der Anlage 2 befindet sich eine Übersicht aller Haushaltsreste aus dem Jahr 2016.
Das Volumen entspricht dem Investitionsvolumen von etwa drei Haushaltsjahren. Ziel sollte es sein, dass Haushaltsrestevolumen in den nächsten 5 Jahren auf einen Stand von etwa 6 bis 8 Mio. zu senken.
Gesetzliche Grundlagen
§46 BbgKverf
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss: Der Ortsbeitrat nimmt den Zeitplan für die Haushaltsplanung 2018 zur Kenntnis.
Anlagen:
Anlage 1: Zeitplan für die Erstellung des Haushaltsplanes 2018 Anlage 2: Vorläufige Übersicht über die Haushaltsreste vom 05.04.2017
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