Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2017-0353  

 
 
Betreff: Errichtung einer Beleuchtungsanlage im OT Klosterfelde in der Koloniestraße zwischen Prendener und Mühlenstraße

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA5
Die Bürgermeisterin
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
24.04.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
09.05.2017 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
22.05.2017 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
01.06.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Plan Vorentwurfsplanung

Begründung / Erläuterung

 

Die Planung der neuen Anlage orientiert sich an der bereits erbauten LED- Beleuchtungsanlage der Koloniestraße zwischen Heidestraße und Prendener Straße und soll eine Fortführung dieser sein. Die Koloniestraße zwischen Heidestraße und Prendener Straße wurden bereits auf LED erneuert. Ebenso die Prendener Straße sowie die Mühlenstraße. Nun soll der fehlende Abschnitt der Koloniestraße fertiggestellt werden.

 

Die Maßnahme zum Bau der neuen LED-Beleuchtungsanlage ist im Zusammenhang mit  der Erneuerung/Fertigstellung der Straßenbeleuchtung in  der „Pflaumenbaumsiedlung“ im OT Klosterfelde zu sehen sowie dem Bestreben sukzessive in der gesamten Gemeinde Wandlitz die Straßenbeleuchtung zu sanieren und komplett auf LED umzurüsten/umzubauen.

 

Im o.g. Teilbereich ist eine veraltete Straßenbeleuchtung aus den 70er vorhanden.

Die gegenwärtig bestehende Gehwegbeleuchtung entspricht weder im Lichtpunktabstand noch in der Beleuchtungsstärke den Richtlinien für Geh- und Radwege. Derzeit ist nur eine einzige Leuchte für den o.g. Teilbereich vorhanden.

 

Im o.g. Teilbereich der Koloniestraße existieren 2 Betonmaste.

Diese Betonmaste weisen Haarrisse auf, die begründet sind im Rosten der Moniereisen.

Die technisch veraltete Stromzufuhr über Freileitungskabel sowie, dass die dauerhafte Standfestigkeit der beiden Maste für weitere Jahre nicht gewährleistet ist, macht die Erneuerung notwendig.

 

Es ist durch das Ingenieurbüro Fahrendholz eine Vorentwurfsplanung für die Herstellung der Beleuchtungsanlage zwischen Prendener Straße und Mühlenstraße erarbeitet worden.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

Zuständigkeitsordnung der Gemeinde

 

 


Finanzielle Auswirkungen:   Ja  Nein

 

 

oInvestitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

31.000,00

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

oErträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

oVeräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2017

54100.785200

54100002015

43.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt,

 

1)     die Errichtung einer Beleuchtungsanlage in der Koloniestraße zwischen Prendener Straße und Mühlenstraße, basierend auf der Vorentwurfsplanung des Ingenieurbüros Fahrendholz, ist nach folgenden Parametern weiter zu planen:

 

  1. Die Länge des Ausbaubereiches beträgt ca. 210 m.
  2. Die Anordnung der Leuchten erfolgt entlang der vorhandenen Straße einseitig.
  3. Die Höhe der Lichtpunkte wird sich auf ca. 4,50 m belaufen.
  4. Die Lichtpunktabstände betragen im Mittel 30 m.
  5. Zum Einsatz wird die für den Ortsteil Klosterfelde übliche Mastaufsatzleuchte des Typs Maria der Fa. SLF GmbH oder gleichwertiges, in der ebenfalls ortüblichen RAL- Farbe (moosgrün), kommen
  6. Die Gründung der Maste erfolgt im Magerbeton.
  7. Sämtliche Leuchten sind mit Vorschaltgerät kompensiert.
  8. Die Systemleistung pro Lichtpunkt beträgt ca. 22 W.
  9. Die Lichtfarbe beträgt 3.500 Kelvin.

.

2)     Die Beleuchtungsbaumaßnahme ist ausbaubeitragspflichtig.

Gemäß der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz werden die Anlieger nach Bestätigung der Planung durch die GV über die Baumaßnahme, die Kosten und die

zu erwartende Höhe des Ausbaubeitrages informiert. Der voraussichtliche Beitragssatz für den Beleuchtungsbau beträgt ca. 0,75 €/m2 anrechenbarer Grundstücksfläche.

 

 


Anlagen:

-          Plan Vorentwurfsplanung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Plan Vorentwurfsplanung (203 KB)