Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Planung der neuen Anlage orientiert sich an der bereits erbauten LED- Beleuchtungsanlage der Koloniestraße zwischen Heidestraße und Prendener Straße und soll eine Fortführung dieser sein. Die Koloniestraße zwischen Heidestraße und Prendener Straße wurden bereits auf LED erneuert. Ebenso die Prendener Straße sowie die Mühlenstraße. Nun soll der fehlende Abschnitt der Koloniestraße fertiggestellt werden.
Die Maßnahme zum Bau der neuen LED-Beleuchtungsanlage ist im Zusammenhang mit der Erneuerung/Fertigstellung der Straßenbeleuchtung in der „Pflaumenbaumsiedlung“ im OT Klosterfelde zu sehen sowie dem Bestreben sukzessive in der gesamten Gemeinde Wandlitz die Straßenbeleuchtung zu sanieren und komplett auf LED umzurüsten/umzubauen.
Im o.g. Teilbereich ist eine veraltete Straßenbeleuchtung aus den 70er vorhanden. Die gegenwärtig bestehende Gehwegbeleuchtung entspricht weder im Lichtpunktabstand noch in der Beleuchtungsstärke den Richtlinien für Geh- und Radwege. Derzeit ist nur eine einzige Leuchte für den o.g. Teilbereich vorhanden.
Im o.g. Teilbereich der Koloniestraße existieren 2 Betonmaste. Diese Betonmaste weisen Haarrisse auf, die begründet sind im Rosten der Moniereisen. Die technisch veraltete Stromzufuhr über Freileitungskabel sowie, dass die dauerhafte Standfestigkeit der beiden Maste für weitere Jahre nicht gewährleistet ist, macht die Erneuerung notwendig.
Es ist durch das Ingenieurbüro Fahrendholz eine Vorentwurfsplanung für die Herstellung der Beleuchtungsanlage zwischen Prendener Straße und Mühlenstraße erarbeitet worden.
Gesetzliche Grundlagen Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) Zuständigkeitsordnung der Gemeinde
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
oInvestitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
oErträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
oVeräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt,
1) die Errichtung einer Beleuchtungsanlage in der Koloniestraße zwischen Prendener Straße und Mühlenstraße, basierend auf der Vorentwurfsplanung des Ingenieurbüros Fahrendholz, ist nach folgenden Parametern weiter zu planen:
. 2) Die Beleuchtungsbaumaßnahme ist ausbaubeitragspflichtig. Gemäß der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz werden die Anlieger nach Bestätigung der Planung durch die GV über die Baumaßnahme, die Kosten und die zu erwartende Höhe des Ausbaubeitrages informiert. Der voraussichtliche Beitragssatz für den Beleuchtungsbau beträgt ca. 0,75 €/m2 anrechenbarer Grundstücksfläche.
Anlagen: - Plan Vorentwurfsplanung
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||