Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Am 28.02.2017 stellte das Bauamt bei der Kämmerei einen Antrag auf Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen. Gemäß geltender Haushaltssatzung für das Jahr 2017 fällt jedoch die Entscheidung darüber in die Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschusses.
Der Kämmerer hat den Antrag geprüft. Die Kriterien der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit sind erfüllt.
Im Zuge der Sanierung des Altbaus des Rathauses kam es zu unerwarteten Mehrkosten bei der Sanierung der Damen- WCs. Ferner ist es aus wirtschaftlichen Gründen geboten, im Zuge der Erneuerung der Brandmeldeanlage auch die Einbruchmeldeanlage zu erneuern.
Die Mehraufwendungen können durch Mehrerträge bei den allgemeinen Schlüsselzuweisungen finanziert werden. Hier können nach Abzug des Anteils für die Kreisumlage ca. 270 T € mehr vereinnahmt werden.
Gesetzliche Grundlagen
Haushaltssatzung der Gemeinde Wandlitz für das Haushaltsjahr 2017
Finanzielle Auswirkungen: Ja
oErträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Wandlitz genehmigt überplanmäßige Aufwendungen für die Sanierung des Altbaus des Rathauses Wandlitz in Höhe von 35.000,00 €. Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen bei den allgemeinen Schlüsselzuweisungen (Produktkonto 61100.411100).
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||