Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2017-0341  

 
 
Betreff: Beschluss über den Lärmaktionsplan (Stufe 2)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Bornkessel, Katrin
Die Bürgermeisterin
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
24.04.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
24.04.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Prenden Vorberatung
24.04.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
24.04.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Zerpenschleuse Vorberatung
24.04.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
25.04.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde geändert beschlossen   
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
25.04.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
27.04.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
26.04.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
08.05.2017 
Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit und Umwelt abgelehnt   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
09.05.2017 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung vertagt   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
22.05.2017 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
01.06.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz abgelehnt   
Anlagen:
20170227153557
20170228085115

Begründung / Erläuterung

Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind auf der Grundlage der Lärmkartierung von den Gemeinden  zwingend  Lärmaktionspläne aufzustellen. Die Lärmaktionsplanung dient im Wesentlichen der Gesundheitsvorsorge und hat die Vermeidung oder zumindest die Minderung von Lärmproblemen zum Ziel.

 

Im Auftrag der Gemeinde erarbeitete das Planungsbüro HOFFMANN-LEICHTER aus Berlin auch den Lärmaktionsplan der Stufe 2.  Deren Aufgabe war es, auf Basis einer intensiven Grundlagenrecherche Maßnahmenvorschläge zur Lärmminderung zu erarbeiten sowie eine Priorisierung der Maßnahmen unter Berücksichtigung der Wirksamkeit und der Kosten sowie der Realisierungschancen und des Zeithorizontes vorzunehmen. Das Gebiet der Gemeinde Wandlitz ist  nach den Berücksichtigungsgrenzen (> 3 Mio. Kfz/a, > 30 000 Züge/a und > 50 000 Flugbewegungen/a) nur durch den Straßenverkehrslärm betroffen. Im Einwirkungsbereich des Schienenlärms des Berliner Außenrings gibt es keine Einwohner der Gemeinde Wandlitz und die „Heidekrautbahn“ lag nach der Einschätzung des  Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg unter der Berücksichtigungsgrenze.

 

Die Bürgerinformationsveranstaltung zur Vorstellung des Entwurfes des Lärmaktionsplanes fand am 26.11.2013 im Ratssaal Wandlitz statt.

Der entsprechende Auslegungsbeschluss wurde am 05.12.2013 gefasst. Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 06.01.2014 bis einschließlich 31.01.2014.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsmitwirkung wurde darauf hingewiesen, dass die Streckenbelegung der NEB doch über 30 000 Züge pro Jahr liegt. Da es sich bei der NEB um eine nicht bundeseigene Eisenbahn handelt, ist die Strecke auch nicht in deren Kartierungsumfang enthalten. Die Durchführung der Lärmkartierung erfolgte somit im Jahr 2014 durch das LUGV selber und die Ergebnisse wurden der Gemeinde zum Jahresende 2014 übergeben und in die Planung eingearbeitet. Bei der Auswertung der Ergebnisse  zeigte sich, dass durch die .NEB- Strecke im Gemeindegebiet  die Betroffenheit äußerst gering ist, weshalb in diesem Lärmaktionsplan auf die Erarbeitung von Maßnahmen der Lärmminderung an der „Heidekrautbahn“ verzichtet werden konnte.

 

Dieser Beschluss wurde den Gremien bereits im Jahr 2015 vorgelegt und im Rahmen der Hauptausschusssitzung am 15.06.2015 durch die Bürgermeisterin zurückgezogen. Ausschlaggebend waren i.B.die Hinweise der Ortsbeiräte Lanke und Basdorf. Die Betroffenheit des Ortsteiles Lanke durch den mit dem Kiesabbau einhergehenden Abholzung des Waldes und der damit verbundenen erhöhten Lärmbelastung durch die Autobahn sowie  der Umgang mit Ergebnissen der Lärmkartierung der NEB sollten noch einmal explizit geprüft werden. Die Einarbeitung in die Planunterlagen erfolgte im Rahmen des Möglichen. Der überarbeitete Lärmaktionsplan wurde den Ortsvorsteher von Lanke und Basdorf zur Prüfung vorgelegt. Lanke hat den vorgelegten Unterlagen zugestimmt, seitens Basdorf erfolgte keine Äußerung, so dass die Verwaltung ebenfalls von einer Zustimmung ausgeht.

 

Durch das Land Brandenburg  wurde gemäß beiliegenden Schreiben darauf hingewiesen dass, vor dem Hintergrund des laufenden Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen fehlender Lärmaktionspläne, ein Beschluss des Kommunalparlamentes schnellstmöglich zu erfolgen hat.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

EU-Umgebungslärmrichtlinie

§§  47 a-f Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:   Ja   Nein

 

 

oInvestitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

oErträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

oVeräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt den als Anlage vorliegenden und nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie sowie §§ 47 a-f BImSchG zwingend  aufzustellenden  Lärmaktionsplan der Stufe 2

 

 


Anlagen:

Lärmaktionsplan (Stufe 2) Stand Februar 2017

Schreiben des Landes Brandenburg vom Februar 2017

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20170227153557 (4406 KB)    
Anlage 2 2 20170228085115 (156 KB)