Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind auf der Grundlage der Lärmkartierung von den Gemeinden zwingend Lärmaktionspläne aufzustellen. Die Lärmaktionsplanung dient im Wesentlichen der Gesundheitsvorsorge und hat die Vermeidung oder zumindest die Minderung von Lärmproblemen zum Ziel.
Im Auftrag der Gemeinde erarbeitete das Planungsbüro HOFFMANN-LEICHTER aus Berlin auch den Lärmaktionsplan der Stufe 2. Deren Aufgabe war es, auf Basis einer intensiven Grundlagenrecherche Maßnahmenvorschläge zur Lärmminderung zu erarbeiten sowie eine Priorisierung der Maßnahmen unter Berücksichtigung der Wirksamkeit und der Kosten sowie der Realisierungschancen und des Zeithorizontes vorzunehmen. Das Gebiet der Gemeinde Wandlitz ist nach den Berücksichtigungsgrenzen (> 3 Mio. Kfz/a, > 30 000 Züge/a und > 50 000 Flugbewegungen/a) nur durch den Straßenverkehrslärm betroffen. Im Einwirkungsbereich des Schienenlärms des Berliner Außenrings gibt es keine Einwohner der Gemeinde Wandlitz und die „Heidekrautbahn“ lag nach der Einschätzung des Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg unter der Berücksichtigungsgrenze.
Die Bürgerinformationsveranstaltung zur Vorstellung des Entwurfes des Lärmaktionsplanes fand am 26.11.2013 im Ratssaal Wandlitz statt. Der entsprechende Auslegungsbeschluss wurde am 05.12.2013 gefasst. Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 06.01.2014 bis einschließlich 31.01.2014. Im Rahmen der Öffentlichkeitsmitwirkung wurde darauf hingewiesen, dass die Streckenbelegung der NEB doch über 30 000 Züge pro Jahr liegt. Da es sich bei der NEB um eine nicht bundeseigene Eisenbahn handelt, ist die Strecke auch nicht in deren Kartierungsumfang enthalten. Die Durchführung der Lärmkartierung erfolgte somit im Jahr 2014 durch das LUGV selber und die Ergebnisse wurden der Gemeinde zum Jahresende 2014 übergeben und in die Planung eingearbeitet. Bei der Auswertung der Ergebnisse zeigte sich, dass durch die .NEB- Strecke im Gemeindegebiet die Betroffenheit äußerst gering ist, weshalb in diesem Lärmaktionsplan auf die Erarbeitung von Maßnahmen der Lärmminderung an der „Heidekrautbahn“ verzichtet werden konnte.
Dieser Beschluss wurde den Gremien bereits im Jahr 2015 vorgelegt und im Rahmen der Hauptausschusssitzung am 15.06.2015 durch die Bürgermeisterin zurückgezogen. Ausschlaggebend waren i.B.die Hinweise der Ortsbeiräte Lanke und Basdorf. Die Betroffenheit des Ortsteiles Lanke durch den mit dem Kiesabbau einhergehenden Abholzung des Waldes und der damit verbundenen erhöhten Lärmbelastung durch die Autobahn sowie der Umgang mit Ergebnissen der Lärmkartierung der NEB sollten noch einmal explizit geprüft werden. Die Einarbeitung in die Planunterlagen erfolgte im Rahmen des Möglichen. Der überarbeitete Lärmaktionsplan wurde den Ortsvorsteher von Lanke und Basdorf zur Prüfung vorgelegt. Lanke hat den vorgelegten Unterlagen zugestimmt, seitens Basdorf erfolgte keine Äußerung, so dass die Verwaltung ebenfalls von einer Zustimmung ausgeht.
Durch das Land Brandenburg wurde gemäß beiliegenden Schreiben darauf hingewiesen dass, vor dem Hintergrund des laufenden Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen fehlender Lärmaktionspläne, ein Beschluss des Kommunalparlamentes schnellstmöglich zu erfolgen hat.
Gesetzliche Grundlagen EU-Umgebungslärmrichtlinie §§ 47 a-f Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
oInvestitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
oErträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
oVeräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt den als Anlage vorliegenden und nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie sowie §§ 47 a-f BImSchG zwingend aufzustellenden Lärmaktionsplan der Stufe 2
Anlagen: Lärmaktionsplan (Stufe 2) Stand Februar 2017 Schreiben des Landes Brandenburg vom Februar 2017
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