Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2017-0184  

 
 
Betreff: Büroräume, Gemeinschaftsräume und Kraftsportraum PSV Basdorf auf dem ehem. Gelände der Polizeischule Basdorf - ehemaliges Wachgebäude
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:BA23
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
01.03.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
14.03.2017 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
27.03.2017 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Begründung / Erläuterung

Der Projektstand zum Bauvorhaben „Wachgebäude“ ist im Oktober 2016 in der BV-GV/2016-0303 ausführlich beschrieben worden.

 

Zur Weiterführung des Projektes ist ein neuer Objektplaner einzubinden, da der bisherige Objektplaner (BV-HA/2015-0054) auf Grund von personellen Veränderungen die Projektarbeit nicht mehr leisten kann. Das Vertragsverhältnis wurde in gegenseitigem Einvernehmen nach dem zwischenzeitlichen Projektstillstand beendet. Der Vertrag wurde bis zu Leistungsphase 3 erbracht und abgerechnet.

 

Für die weiterzuführenden Planungsleistungen (Objektplaner) ab Leistungsphase 4 muss ein entsprechender Planer beauftragt werden. Die Planerauswahl erfolgte auf der Grundlage des eingerichteten Planerpools der Gemeinde Wandlitz. Das ausgewählte Büro hat sich für den Planerpool beworben und ist im Ergebnis der vorliegenden Unterlagen in den Planerpool aufgenommen worden.

Die Auswahl des Objektplaners erfolgte im Auswahlverfahren.

Die Leistungen sollen im Ergebnis des Auswahlverfahrens an das Büro HTR – Architekten und Ingenieure GmbH aus Rüdersdorf vergeben werden.

Auf Anfrage teilte das Büro HTR mit, dass es bereit und in der Lage ist, die Planungsleistungen zu den bisherigen Vertragsbedingungen, ohne zeitlichen und finanziellen Einarbeitungsaufwand, zu erbringen. Auf Grund der bereits jetzt vorhandenen Projektbeteiligung als Fachplaner für die Tragwerksplanung ist das Büro HTR fachlich und inhaltlich vollständig eingebunden.

 

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

 

§ 2 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

 


Finanzielle Auswirkungen:   Ja   Nein

 

 

oInvestitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

1.134.000,00

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

3.000,00

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

oErträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

oVeräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2015

11110.785100

1111001001

520.000,00

 

2016

11110.785100

1111001001

614.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Wandlitz erteilt seine Zustimmung zur Beauftragung der Planungsleistungen für die Büroräume, Gemeinschaftsräume und Kraftsportraum des PSV Basdorf für das ehemalige Wachgebäude auf dem ehemaligen LPS Gelände in Basdorf  an das Planungsbüro HTR Architekten und Ingenieure GmbH.

 


Anlagen: