Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung fasste am 11.09.2014 den Beschluss für die Aufstellung des Bebauungsplanes. Ein städtebaulicher Vertrag wurde mit dem Vorhabenträger im November 2014 abgeschlossen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde am 08.09.2015 durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes fand Juli/ August 2015 statt.
Die Abwägung der Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand statt. Diese wurden in den Entwurf der Satzung eingearbeitet.
Für die Belange des Umweltschutzes gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt. Die in der Umweltprüfung ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes sind entsprechend des Standes des Verfahrens im Umweltbericht gemäß § 2a BauGB dargelegt worden.
Die öffentliche Auslegung wurde ortsüblich bekannt gemacht und fristgerecht vom 07. November bis 09. Dezember 2016 durchgeführt. Die berührten Träger öffentlicher Belange sowie die benachbarten Gemeinde wurden schriftlich zur fristgerechten Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Zur öffentlichen Auslegung äußerten sich keine Bürger. Die Auswertung der eingegangenen 15 Stellungnahmen der berührten Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden wurde in den Abwägungsunterlagen protokolliert.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 1ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung nimmt die, in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Bebauungsplanentwurf zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge
a)als Einzelbeschlüsse mit der Eintragung des Abwägungsergebnisses im Abwägungsprotokoll
oder
b)als Beschluss in Blockabstimmung.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in der weiteren Planung berücksichtigt werden.
Anlagen:
- Liste der Behörden, Nachbargemeinden und sonst. Träger öff. Belange - Abwägungsprotokoll Teil 1- Behörden, Nachbargemeinden und sonst. Träger öff. Belange
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