Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2017-0331  

 
 
Betreff: 1. Änderung des Bebauungsplanes "Prenzlauer Chaussee / Wensickendorfer Chaussee"
-Auslegungsbeschluss-
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA34Aktenzeichen:W 61 26 01
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
28.02.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
14.03.2017 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
27.03.2017 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
06.04.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Entwurf_Aenderung_Jan_2017
Planzeichenerklaerung
Planzeichnung_Aenderung
Planzeichnung_bisher
UVP_Vorpruefung
Vereinbarkeit_EHZK

Begründung / Erläuterung

Die Gemeindevertretung Wandlitz hat in ihrer Sitzung vom 08. Dezember 2016 die 1. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Prenzlauer Chaussee / Wensicken-dorfer Chaussee“ beschlossen.

 

Die Planung wurde gemäß Artikel 12 des Landesplanungsvertrages der Gemein-samen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg angezeigt. Die angezeigte Planung ist mit den Zielen der Raumordnung vereinbar, wenn in dem Sondergebiet für den geplanten großflächigen Einzelhandelsbetrieb Festsetzungen zur zulässigen Verkaufsfläche und zum Mindestanteil nahversorgungsrelevanter Sortimente entsprechend Ziel 4.7. Abs. 6 LEP B-B getroffen werden.

 

Das Verfahren wird entsprechend § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB durchgeführt. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung sowie die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit wird verzichtet.   

 

Wegen der Größe des Bauvorhabens muss jedoch eine „Allgemeine Vorprüfung“ nach § 3 c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vorgenommen werden. Die Vorprüfung hat nach derzeitigem Stand ergeben, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und daher auch keine Umweltprüfung notwendig ist.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2, § 4 a und § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 Kommunalverfassung für das Land Brandenburg

§§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 


Finanzielle Auswirkungen:      Nein

 

 

oInvestitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

oErträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

oVeräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt, dass

 

1. der vorliegende Planentwurf einschließlich Begründung gebilligt wird;

2. die Gemeinde beauftragt wird, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu unterrichten und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Anlagen:

Entwurf der. 1. Änderung des Bebauungsplan „Prenzlauer Chaussee / Wensickendorfer Chaussee“, Stand 30.01.2017

Planzeichnung „Prenzlauer Chaussee / Wensickendorfer Chaussee“, bisher rechtsverbindliche Fassung

Planzeichnung „Prenzlauer Chaussee / Wensickendorfer Chaussee“ 1. Änderung, Stand 30.01.2017

Planzeichenerklärung

UVP-Vorprüfung

Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf_Aenderung_Jan_2017 (1197 KB)    
Anlage 2 2 Planzeichenerklaerung (174 KB)    
Anlage 3 3 Planzeichnung_Aenderung (133 KB)    
Anlage 4 4 Planzeichnung_bisher (126 KB)    
Anlage 5 5 UVP_Vorpruefung (190 KB)    
Anlage 6 6 Vereinbarkeit_EHZK (33 KB)