Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Gemäß § 18 Brandenburgische Kommunalverfassung sind in amtsfreien Gemeinden die Gleichstellungsbeauftragten durch die Gemeindevertretung zu benennen. Durch das Ausscheiden von Frau Schüler aus dem Dienst der Gemeinde Wandlitz ist die ehrenamtliche Funktion der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten neu zu besetzen. In Abstimmung mit dem Personalrat wird vorgeschlagen Frau Ramona Marquardt als Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Wandlitz zu benennen. Frau Marquardt ist seit Juni 2009 in der Gemeinde Wandlitz beschäftigt. Ihr Einverständnis zur Übernahme der Aufgabe liegt vor. Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte ist zum einen Ansprechpartnerin für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde aber gleichzeitig auch für Gleichstellungsangelegenheiten der Beschäftigten der Gemeinde Wandlitz. Sie ist zuständig für die Umsetzung der Gleichstellung vor Ort. Bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigen Stellung in der Gesellschaft haben, wirkt die Gleichstellungsbeauftragte mit. Gesetzliche Grundlagen § 18 Brandenburgische Kommunalverfassung
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt Frau Marquardt als neue Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Wandlitz zu benennen.
Anlagen:
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