Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Gemäß Haushaltsplan der Gemeinde Wandlitz stehen dem Ortsteil Schönerlinde insgesamt 5.659,00 € (Produktkonto 28110.531802) zur Förderung von örtlichen Vereinen und Verbänden zur Verfügung. Die Entscheidung über die Höhe der zu zahlenden Zuschüsse ist im Protokoll festzuhalten.
Gesetzliche Grundlagen §46 Abs. 4 BbgKVerf. Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz Richtlinie der Gemeinde Wandlitz zur Förderung von Kultur, Kunst und Heimatpflege
Finanzielle Auswirkungen: Ja
oErträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Gemäß Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung von Kultur, Kunst und Heimatpflege obliegt die Entscheidung über die Förderung den Ortsbeiräten. Soweit im Einzelfall 1.000,00 € überschritten werden, entscheidet der A1 auf Empfehlung des jeweiligen Ortsbeirates und des A5. Der Ortsbeirat beschließt bzw. empfiehlt die eingestellten Mittel wie folgt:
Anlagen: keine
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