Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2017-0171  

 
 
Betreff: Zuschüsse Vereine und Verbände OT Schönerlinde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:HA43
Federführend:KM_Kulturamt   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
27.02.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft Vorberatung
14.03.2017 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaften zur Kenntnis genommen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
27.03.2017 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Begründung / Erläuterung

Gemäß Haushaltsplan der Gemeinde Wandlitz stehen dem Ortsteil Schönerlinde insgesamt 5.659,00 € (Produktkonto 28110.531802) zur Förderung von örtlichen Vereinen und Verbänden zur Verfügung.

Die Entscheidung über die Höhe der zu zahlenden Zuschüsse ist im Protokoll festzuhalten.

 

Gesetzliche Grundlagen

§46 Abs. 4 BbgKVerf.

Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz

Richtlinie der Gemeinde Wandlitz zur Förderung von Kultur, Kunst und Heimatpflege

 


Finanzielle Auswirkungen:   Ja  

 

oErträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

5659,00 €

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2017

28110.531802

 

5659,00 €

 

 


 

 

 

 

 

 

Beschluss:  

 

Gemäß Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung von Kultur, Kunst und Heimatpflege obliegt die Entscheidung über die Förderung den Ortsbeiräten. Soweit im Einzelfall 1.000,00 € überschritten werden, entscheidet der A1 auf Empfehlung des jeweiligen Ortsbeirates und des A5.

Der Ortsbeirat beschließt bzw. empfiehlt die eingestellten Mittel wie folgt:

 

 


Anlagen: keine