Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Bisher werden auf drei Parkplätzen in der Gemeinde Wandlitz, Ortsteil Wandlitz, Parkgebühren erhoben. Der Parkplatz in der Bacharachstraße war gebührenfrei.
Im Sommer wird dieser Parkplatz verstärkt von Besuchern des Wandlitzer Sees genutzt. Daher wird vorgeschlagen, auch für diese Parkflächen Gebühren zu erheben. In Anlehnung an die Parkplätze neben der Jugendherberge und dem Bahnhof Wandlitzsee soll auch hier für eine Stunde Gebührenfreiheit bestehen, damit der Parkplätz von den Eltern der Kita-Kinder genutzt werden kann, ohne dass Parkgebühren entstehen.
Gesetzliche Grundlagen Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Straßenverkehrsgesetz Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden Verordnung über die Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Gebührenverordnungen nach § 6 Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes
Finanzielle Auswirkungen: Ja
oInvestitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
oErträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
oVeräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die 3. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Parkgebühren im Gebiet der Gemeinde Wandlitz (Parkgebührensatzung).
Anlagen: 3. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Parkgebühren im Gebiet der Gemeinde Wandlitz (Parkgebührensatzung)
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