Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2016-0169  

 
 
Betreff: Antrag auf Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Dorfgebiet Stolzenhagen, 2. Planabschnitt", Gemarkung Stolzenhagen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:Bornkessel, Katrin
Die Bürgermeisterin
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
28.02.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen geändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
14.03.2017 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
27.03.2017 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
20161221143022

Begründung / Erläuterung

Der Antragsteller begehrt die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Dorfgebiet Stolzenhagen, 2. Planabschnitt“.

 

Festgesetzt ist im WA Folgendes:

 

In allen Baugebieten sind bei Hauptdächern Satteldächer, mit symmetrischer Dachneigung von mindestens 25° und maximal 50° zulässig. Pult- oder Flachdächer sind nur bei Nebengebäuden und Garagen zulässig. In den festgesetzten Allgemeinen Wohngebieten (WA) sind zusätzlich Walm- oder Krüppelwalmdächer zulässig. Bei Wohngebäuden sind maximal zwei Vollgeschosse möglich, wobei das zweite Vollgeschoss nur als ausgebautes Dachgeschoss ausgebaut werden darf.

 

Der Antragsteller möchte das Wohngebäude nicht als Dachgeschoss, sondern als Vollgeschoss mit einem Flachdach und Attika ausführen.

 

Gesetzliche Grundlagen

§§ 2 und 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde

§ 2(2) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

§§1 ff BauGB

 

 


Finanzielle Auswirkungen:   Ja   Nein

 

 

oInvestitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

oErträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

oVeräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt den beantragten Befreiungen

- zur Geschossigkeit und

- zur Dachform                                                                                       nicht zu

 

 


Anlagen:

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20161221143022 (214 KB)