Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Antragsteller begehrt die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Dorfgebiet Stolzenhagen, 2. Planabschnitt“.
Festgesetzt ist im WA Folgendes:
In allen Baugebieten sind bei Hauptdächern Satteldächer, mit symmetrischer Dachneigung von mindestens 25° und maximal 50° zulässig. Pult- oder Flachdächer sind nur bei Nebengebäuden und Garagen zulässig. In den festgesetzten Allgemeinen Wohngebieten (WA) sind zusätzlich Walm- oder Krüppelwalmdächer zulässig. Bei Wohngebäuden sind maximal zwei Vollgeschosse möglich, wobei das zweite Vollgeschoss nur als ausgebautes Dachgeschoss ausgebaut werden darf.
Der Antragsteller möchte das Wohngebäude nicht als Dachgeschoss, sondern als Vollgeschoss mit einem Flachdach und Attika ausführen.
Gesetzliche Grundlagen §§ 2 und 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde § 2(2) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg §§1 ff BauGB
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
oInvestitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
oErträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
oVeräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt den beantragten Befreiungen - zur Geschossigkeit und - zur Dachform nicht zu
Anlagen:
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