Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2016-0321  

 
 
Betreff: Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "Windeignungsgebiet Klosterfelde", Gemarkung Klosterfelde, Gemeinde Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA32
Die Bürgermeisterin
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
09.01.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
24.01.2017 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
06.02.2017 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
16.02.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Satzung_Veraenderungssperre

Begründung / Erläuterung

Die Gemeinde Wandlitz stellt gegenwärtig des Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Klosterfelde“ auf. Dieser bezweckt eine planerische Feinsteuerung im Bereich des Windeignungsgebietes Klosterfelde und sieht im wesentlichen Festsetzungen für „WEA Windenergieanlagen“ vor. Ferner sieht er Festsetzungen zur zulässigen Höhe von Windkraftanlagen, zum sparsamen Flächenverbrauch für Verkehrsflächen sowie zu Grünordnung und Landschaftspflege vor.

 

Aufgrund des geänderten Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Windeignungsgebiet Klosterfelde“, welche sich aus der Neufassung des sachlichen Teilregionalplanes „Windnutzung, Rohstoffsicherung und –gewinnung“ vom 18. Oktober 2016 ergibt, ist eine Anpassung des Geltungsbereiches der Veränderungssperre notwendig. Somit war die bisher geltende Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Windeignungsgebiet Klosterfelde“ aufzuheben. In Anpassung an den Geltungsbereich wird die Veränderungssperre neu gefasst.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange hat stattgefunden , die Ergebnisse wurden mitgeteilt und werden derzeitig in die Planung eingearbeitet. Derzeit erfolgt die Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß den Anforderungen des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutzes aus der o.g. Beteiligung.

 

Zweck der Veränderungssperre ist es, die für die Gemarkung Klosterfelde beschlossene verbindliche Bauleitplanung , den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Klosterfelde“ , nach den §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) zu sichern, indem sie Vorhaben und Veränderungen , die die Realisierung der gemeindlichen Planungsabsichten während der Planungszeit bis zum Inkrafttreten des Bebauungsplanes unmöglich machen oder erschweren würden, verhindert bzw. von der Zustimmung der Gemeinde abhängig macht.

 

Die Veränderungssperre tritt gemäß §17 Abs. 1 Satz 1 BauGB nach Anlauf von zwei Jahren außer Kraft. Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 und § 17 Abs. 2 BauGB kann die Frist um bis zu zwei weitere Jahre verlängert werden. Eine mögliche Entschädigung nach § 18 BauGB kommt erst nach Ablauf von vier Jahren seit Beginn der Veränderungssperre oder der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 BauGB in Frage. Entschädigungsansprüche für den erstmaligen Erlass einer Veränderungssperre kommen daher nicht in Betracht. Der Beschluss über den Erlass der Veränderungssperre ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§§ 2 und 3 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

§§ 14, 16 und 17 Baugesetzbuch (BauGB)

 

 


Finanzielle Auswirkungen:   Nein

 

 

 

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Veränderungssperre in der Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Klosterfelde, für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Windeignungsgebiet Klosterfelde“.

 

Die in der Anlage beigefügte Satzung über die Veränderungssperre ist Bestandteil dieses Beschlusses .

 

Die in der Anlage enthaltene Flurkarte ist ebenfalls Bestandteil dieses Beschlusses

 

 


Anlagen:

 

Satzung über die Veränderungssperre

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung_Veraenderungssperre (490 KB)