Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Mit der zunehmenden Wohnbebauung im Siedlungsgebiet „Ruhlsdorfer Straße / An den Pfühlen“ ist eine Erhöhung der Verkehrsbelastung im Bereich des Lanker Weges, zwischen der L100 und dem Bahnübergang, verbunden. Zur Verbesserung der verkehrlichen Situation des Knotenpunktes Lanker Weg / L100 ist eine verkehrstechnische Untersuchung des Verkehrsablaufs u. a. auf dem Lanker Weg durchgeführt worden. Im Ergebnis der Untersuchung ist neben der Errichtung einer Lichtsignalanlage die Anpassung der öffentlichen Verkehrsfläche des Lanker Weges, zwischen der L100 und dem Bahnübergang, notwendig. In diesem Zusammenhang soll auf der nördlichen Fahrbahnseite des Lanker Weges ein beleuchteter Geh- / Radweg errichtet sowie der unbefestigte Geh- und Radweg auf der südlichen Fahrbahnseite erneuert werden. Desweiteren ist eine Verbreiterung der Fahrbahn vorgesehen.
In Vorbereitung auf die diesbezüglich vorzunehmende Baumaßnahme sind Planungsleistungen auf Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu vergeben. Zur Auswahl von qualifizierten Ingenieurbüros wurde von der Gemeinde Wandlitz ein offener Planerpool gebildet. Für eine Aufnahme können interessierte Architekten und Ingenieure jederzeit ihre Bewerbungsunterlagen einreichen. In besonderen Fällen, d.h., wenn
kann eine Vergabe nach Verhandlungen mit nur einem Bewerber aus dem offenen Planerpool vorgenommen werden.
Die Ermittlung des Bewerbers, der für die Vergabeempfehlung in Betracht zu ziehen ist, erfolgt auf der Grundlage der Aufgabenstellung (siehe Anlage). Dabei ist festzustellen, dass es im Hinblick auf die hier anstehenden Planungsaufgaben von Bedeutung ist, welche Bewerber ausgehend von der nachgewiesenen Eignung gemäß den Planerpoolbedingungen über ausreichende Erfahrung zur Umsetzung des vorgegebenen Leistungsumfanges verfügen.
Darüber hinaus ist abzuwägen, welchen Aufwand die Bewerber für die Einarbeitung in die örtliche Gegebenheiten benötigen. Daher sind die Ingenieurbüros in Betracht zu ziehen, die in den letzten Jahren entsprechende Planungs- und Ingenieurleistungen erbracht haben.
Gemäß den Vorgaben und Bedingungen des Planerpools sowie unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung (siehe Anlage) hat sich die Ingenieurbüro Watiplan GmbH als besonders geeignet herausgestellt.
Die Ingenieurbüro Watiplan GmbH hat neben den umfangreichen Sachkenntnissen und Erfahrungen im Siedlungsstraßenbau auch hinlängliche Kenntnisse bzgl. der Planungserfordernisse für Hauptverkehrsstraßen. Bereits im Jahr 2002 ist im Auftrag der Gemeinde Wandlitz eine Entwurfsplanung zur Errichtung des gemeinsamen Geh- und Radweges auf der nördlichen Seite des Lanker Weges, zwischen der B109 (L100) und dem Bahnübergang, erarbeitet worden, welche in den weiteren Planungsschritten Berücksichtigung finden soll. Im Rahmen der Planung des Geh- / Radweges sind durch den Planungsingenieur der Ingenieurbüro Watiplan GmbH neben der Ortskenntnis fundierte Vorkenntnisse im Hinblick auf die Dimensionierung und die konstruktive Gestaltung der Verkehrsanlage auch unter Berücksichtigung der sicherheitsrelevanten Belange des Bahnüberganges erworben worden. Auf Nachfrage teilte die Ingenieurbüro Watiplan GmbH mit, dass eine Übernahme der o.g. Ingenieurleistungen möglich ist. Das dementsprechend eingereichte Angebot der Ingenieurbüro Watiplan GmbH berücksichtigt die für eine Auftragsvergabe erforderlichen und eingangs genannten Bedingungen. Dementsprechend wird vorgeschlagen, die Ingenieurbüro Watiplan GmbH mit den Planungsleistungen für den Ausbau des Lanker Weges, zwischen der L100 und dem Bahnübergang, gemäß Aufgabenstellung zu beauftragen.
Gesetzliche Grundlagen
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Vergabeverordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
Finanzielle Auswirkungen: Ja
oInvestitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
oErträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
oVeräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Wandlitz beschließt, die Planungsleistungen für den Ausbau des Lanker Weges, zwischen der L100 und dem Bahnübergang an die Ingenieurbüro Watiplan GmbH, Ahornweg 1 in 16348 Wandlitz zu vergeben.
Anlagen:
Aufgabenstellung für die Vergabe von Planungsleistungen
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