Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2016-0168  

 
 
Betreff: Ausbau Lanker Weg, von der L100 bis zum Bahnübergang - OT Wandlitz
Vergabe von Planungsleistungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:BA 15
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
10.01.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
24.01.2017 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung geändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
06.02.2017 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Aufgabenstellung_Lanker_Weg

Begründung / Erläuterung

Mit der zunehmenden Wohnbebauung im Siedlungsgebiet „Ruhlsdorfer Straße / An den Pfühlen“ ist eine Erhöhung der Verkehrsbelastung im Bereich des Lanker Weges, zwischen der L100 und dem Bahnübergang, verbunden.

Zur Verbesserung der verkehrlichen Situation des Knotenpunktes Lanker Weg / L100  ist eine verkehrstechnische Untersuchung des Verkehrsablaufs u. a. auf dem Lanker Weg durchgeführt worden.

Im Ergebnis der Untersuchung ist neben der Errichtung einer Lichtsignalanlage die Anpassung der öffentlichen Verkehrsfläche des Lanker Weges, zwischen der L100 und dem Bahnübergang, notwendig. In diesem Zusammenhang soll auf der nördlichen Fahrbahnseite des Lanker Weges ein beleuchteter Geh- / Radweg errichtet sowie der unbefestigte Geh- und Radweg auf der südlichen Fahrbahnseite erneuert werden. Desweiteren ist eine Verbreiterung der Fahrbahn vorgesehen.

 

In Vorbereitung auf die diesbezüglich vorzunehmende Baumaßnahme sind Planungsleistungen auf Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu vergeben.

Zur Auswahl von qualifizierten Ingenieurbüros wurde von der Gemeinde Wandlitz ein offener Planerpool gebildet. Für eine Aufnahme können interessierte Architekten und Ingenieure jederzeit ihre Bewerbungsunterlagen einreichen.

In besonderen Fällen, d.h., wenn

  • die geforderten Leistungen im verbindlichen Teil der HOAI enthalten sind
  • keine wesentlichen, zusätzlichen Leistungen erforderlich werden
  • ausschließlich verbindlich vorgegebene Zu- und Abschläge vorzunehmen sind
  • nur unwesentliche Nebenkosten anfallen
  • die Mindestsätze der Honorarzone nicht überschritten werden

 

kann eine Vergabe nach Verhandlungen mit nur einem Bewerber aus dem offenen Planerpool vorgenommen werden.

 

Die Ermittlung des Bewerbers, der für die Vergabeempfehlung in Betracht zu ziehen ist, erfolgt auf der Grundlage der Aufgabenstellung (siehe Anlage). Dabei ist festzustellen, dass es im Hinblick auf die hier anstehenden Planungsaufgaben von Bedeutung ist, welche Bewerber ausgehend von der nachgewiesenen Eignung gemäß den Planerpoolbedingungen über ausreichende Erfahrung zur Umsetzung des vorgegebenen Leistungsumfanges verfügen.

 

Darüber hinaus ist abzuwägen, welchen Aufwand die Bewerber für die Einarbeitung in die örtliche Gegebenheiten benötigen. Daher sind die Ingenieurbüros in  Betracht zu ziehen, die in den letzten Jahren entsprechende Planungs- und Ingenieurleistungen erbracht haben.

 

Gemäß den Vorgaben und Bedingungen des Planerpools sowie unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung (siehe Anlage) hat sich die Ingenieurbüro Watiplan GmbH als besonders geeignet herausgestellt.

 

Die Ingenieurbüro Watiplan GmbH hat neben den umfangreichen Sachkenntnissen und Erfahrungen im Siedlungsstraßenbau auch hinlängliche Kenntnisse bzgl. der Planungserfordernisse für Hauptverkehrsstraßen.

Bereits im Jahr 2002 ist im Auftrag der Gemeinde Wandlitz eine Entwurfsplanung zur Errichtung des gemeinsamen Geh- und Radweges auf der nördlichen Seite des Lanker Weges, zwischen der B109 (L100) und dem Bahnübergang, erarbeitet worden, welche in den weiteren Planungsschritten Berücksichtigung finden soll.

Im Rahmen der Planung des Geh- / Radweges sind durch den Planungsingenieur der Ingenieurbüro Watiplan GmbH neben der Ortskenntnis fundierte Vorkenntnisse im Hinblick auf die Dimensionierung und die konstruktive Gestaltung der Verkehrsanlage auch unter Berücksichtigung der sicherheitsrelevanten Belange des Bahnüberganges erworben worden.

Auf Nachfrage teilte die Ingenieurbüro Watiplan GmbH mit, dass eine Übernahme der o.g. Ingenieurleistungen möglich ist. Das dementsprechend eingereichte Angebot der Ingenieurbüro Watiplan GmbH berücksichtigt die für eine Auftragsvergabe erforderlichen und eingangs genannten Bedingungen.

Dementsprechend wird vorgeschlagen, die Ingenieurbüro Watiplan GmbH mit den Planungsleistungen für den Ausbau des Lanker Weges, zwischen der L100 und dem Bahnübergang, gemäß Aufgabenstellung zu beauftragen.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Vergabeverordnung für freiberufliche Leistungen (VOF)

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:   Ja 

 

 

oInvestitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

190.000,-

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

95.000,-

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

oErträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

oVeräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2015

54100.785200

5410008040

23.000,-

 

2015

54100.785200

5410008038

150.000,-

 

2016

54100.785200

5410008040

20.000,-

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Wandlitz beschließt, die Planungsleistungen für den Ausbau des Lanker Weges, zwischen der L100 und dem Bahnübergang an die Ingenieurbüro Watiplan GmbH, Ahornweg 1 in 16348 Wandlitz zu vergeben.

 

 


Anlagen:

 

Aufgabenstellung für die Vergabe von Planungsleistungen

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Aufgabenstellung_Lanker_Weg (65 KB)