Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2016-0167  

 
 
Betreff: Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "Breitscheidstraße/B 109"
Gemarkung Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:BA 35
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
10.01.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz abgelehnt   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
24.01.2017 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung abgelehnt   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
06.02.2017 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses an Einreicher zurück verwiesen   
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
27.04.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
09.05.2017 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
22.05.2017 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Flurkartenauszug
Bebauungsplan
Antragsunterlagen
Schreiben Antragsteller

Begründung / Erläuterung

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Befreiungsantrag von einer Festsetzung des Bebauungsplanes „Breitscheidstraße/ B 109“ auf dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Prenzlauer Chaussee 116, Flur 6, Flurstück 1799 zur Errichtung eines Leergutlagers als Anbau an den bestehenden Getränkemarkt  vor.

 

Die Festsetzung besagt, dass innerhalb des Baufeldes die überbaute Grundfläche (GR) und die Geschoßfläche (GF) nicht mehr als 1.800 m² betragen darf.

 

Geplant ist die Errichtung eines 45,36 m² großen Leergutlagers als Anbau an den bestehende Getränkemarkt unter dem bereits vorhanden Vordach (siehe Antragsunterlagen). Die Baugrenze wird nicht überschritten. Zusätzliche Flächen werden nicht versiegelt. Die gemäß Stellplatzsatzung der Gemeinde Wandlitz erforderlichen Stellplätze sind weiterhin in ausreichender Anzahl vorhanden.

 

Aus Sicht der Gemeindeverwaltung ist die geringfüge Überschreitung der mit 1.800 m² festgesetzten GR und GF um 9,09 m² (0,51 %) städtebaulich vertretbar und mit den Zielen der Planung vereinbar.

 

Zur kurzen Erläuterung wurde ein Schreiben des Antragstellers beigefügt. Der in diesem Zusammenhang beantragten Aufstellung eines Containers wurde das gemeindliche Einvernehmen bis zum 31.12.2017 erteilt. Das Planungsbüro bzw. der Antragsteller haben die Teilnahme an den Sitzungen für eventuelle Rückfragen zugesichert.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 29 ff Baugesetzbuch

§ 2 Kommunalverfassung

§ 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 


Finanzielle Auswirkungen:   Nein

 

 


Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, der beantragten Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes „Breitscheidstraße/ B 109“ zur Überschreitung der GR sowie der GF um 9,09 m² (0,51 %) zu zustimmen.

 

 


Anlagen:

 

-Flurkartenauszug

-Auszug Bebauungsplan

-Antragsunterlagen (2 Seiten)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Flurkartenauszug (249 KB)    
Anlage 2 2 Bebauungsplan (299 KB)    
Anlage 3 3 Antragsunterlagen (374 KB)    
Anlage 4 4 Schreiben Antragsteller (37 KB)