Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Am 18.02.2016 (BV-GV/2015-0196) fand die Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger in Einzelbeschlüssen statt. Die Abwägungsergebnisse, die Hinweise aus der Beratung mit den Gemeindevertretern am 10.12.2015, einige redaktionelle Änderungen sowie die Ziele des seit Oktober 2016 rechtswirksamen sachlichen Teilregionalplanes „Windnutzung, Rohstoffsicherung und –gewinnung“ wurden eingearbeitet.
Gesetzliche Grundlagen §§ 2 und 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde § 2 (2) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg §§ 1 ff BauGB
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
oInvestitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
oErträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
oVeräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt:
2. dass die Gemeindevertretung beauftragt wird, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut zu unterrichten und die Beteiligung der Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erneut durchzuführen.
Anlagen: Der überarbeitete Entwurf des Flächennutzungplanes (Stand 09/2016) einschließlich Begründung, Umweltbericht sowie der Landschaftsplan einschließlich seiner Fachpläne und Begründung sind im Bürgerinformationssystem eingestellt.
Tabelle bauflächenrelevante Änderungen
Ortsteilbezogene Pläne mit den flächenrelevanten Änderungen gegenüber dem Planstand 03/2014
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