Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Gemäß Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung von Kultur, Kunst und Heimatpflege obliegt die Entscheidung über die Förderung den Ortsbeiräten. Soweit im Einzelfall 1.000,00 € überschritten werden, entscheidet der A 1 auf Empfehlung des jeweiligen Ortsbeirates und des A 5.
Der Ortsbeirat beschließt bzw. empfiehlt die eingestellten Mittel wie folgt:
Gesetzliche Grundlagen § 46 Abs. 4 BbgKVerf. Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz Richtlinie der Gemeinde Wandlitz zur Förderung von Kunst, Kultur und Heimatpflege
Finanzielle Auswirkungen: Ja
oErträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Der A 5 empfiehlt die Verwendung der eigestellten Mittel wie folgt:
Anlagen: keine
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