Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Gemäß Haushaltsplan der Gemeinde Wandlitz stehen dem Ortsteil Lanke insgesamt 4.251,00 € (Produktkonto 28110.531802) zur Förderung von örtlichen Vereinen und Verbänden zur Verfügung. Die Entscheidung über die Höhe der zu zahlenden Zuschüsse ist im Protokoll festzuhalten.
Nachfolgende Anträge sind eingegangen:
Gesetzliche Grundlagen § 46 Abs. 4 BbgKVerf. Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz Richtlinie der Gemeinde Wandlitz zur Förderung von Kunst, Kultur und Heimatpflege
Finanzielle Auswirkungen: Ja
oErträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Gemäß Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung von Kultur, Kunst und Heimatpflege obliegt die Entscheidung über die Förderung den Ortsbeiräten. Soweit im Einzelfall 1.000,00 € überschritten werden, entscheidet der A1 auf Empfehlung des jeweiligen Ortsbeirates und des A 5.
Der Ortsbeirat beschließt bzw. empfiehlt die Verwendung der eingestellten Mittel wie folgt:
Anlagen: 2 Anträge
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