Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Mit Beschluss vom 05.10.2015, BV-HA/2015-0091, erteilte der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Wandlitz die Zustimmung zum Verkauf des Erbbaurechts/Gebäudeeigentums am Flurstück 394 der Flur 5 von Stolzenhagen b. Wandlitz im Rahmen einer Ausschreibung zum Höchstgebot. Das Mindestgebot entsprach dem Gebäudewert von 25.500 €. Die Ausschreibung ist beendet, das höchste Gebot liegt bei 60.500 €. Es erfolgt der Verkauf an den Höchstbietenden zum Kaufpreis von 60.500 €. Der Erwerber bat zur Finanzierung des Kaufpreises um die Zustimmung zur Belastung des Erbbaurechts vor Eigentumsumschreibung (Belastungsvollmacht).
Der Belastung des Erbbaurechts vor Eigentumsumschreibung in Höhe von 60.500 € nebst bis zu 20 % Zinsen und einer einmaligen Nebenleistung von 15 % zu Gunsten einer noch zu benennenden Bank sollte zugestimmt werden.
Gesetzliche Grundlagen
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
oVeräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Wandlitz erteilt die Zustimmung zur Belastung des Erbbaurechts am Flurstück 394 der Flur 5 von Stolzenhagen b. Wandlitz vor Eigentumsumschreibung in Höhe von 60.500 € nebst bis zu 20 % Zinsen und einer einmaligen Nebenleistung von 15 % zu Gunsten einer noch zu benennenden Bank.
Anlagen: Beschlussauszug BV-HA/2015-0091
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