Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2016-0153  

 
 
Betreff: Belastungsvollmacht zum Erbbaurecht am Flurstück 394 der Flur 5 von Stolzenhagen b. Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:Rohland, AnjaAktenzeichen:St 5/394
Federführend:K_Liegenschaften   
Beratungsfolge:
A1 Hauptausschuss Entscheidung
28.11.2016 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Beschlussauszug_BV-HA-2015-0091_Verkauf_Erbbaurecht

Begründung / Erläuterung

Mit Beschluss vom 05.10.2015, BV-HA/2015-0091, erteilte der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Wandlitz die Zustimmung zum Verkauf des Erbbaurechts/Gebäudeeigentums am Flurstück 394 der Flur 5 von Stolzenhagen b. Wandlitz im Rahmen einer Ausschreibung zum Höchstgebot. Das Mindestgebot entsprach dem Gebäudewert von 25.500 €. Die Ausschreibung ist beendet, das höchste Gebot liegt bei 60.500 €. Es erfolgt der Verkauf an den Höchstbietenden zum Kaufpreis von 60.500 €. Der Erwerber bat zur Finanzierung des Kaufpreises um die Zustimmung zur Belastung des Erbbaurechts vor Eigentumsumschreibung (Belastungsvollmacht).

 

Der Belastung des Erbbaurechts vor Eigentumsumschreibung in Höhe von 60.500 € nebst bis zu 20 % Zinsen und einer einmaligen Nebenleistung von 15 % zu Gunsten einer noch zu benennenden Bank sollte zugestimmt werden.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 


Finanzielle Auswirkungen:   Nein

 

oVeräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Wandlitz erteilt die Zustimmung zur Belastung des Erbbaurechts am Flurstück 394 der Flur 5 von Stolzenhagen b. Wandlitz vor Eigentumsumschreibung in Höhe von 60.500 € nebst bis zu 20 % Zinsen und einer einmaligen Nebenleistung von 15 % zu Gunsten einer noch zu benennenden Bank.

 

 

 


Anlagen: Beschlussauszug BV-HA/2015-0091

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Beschlussauszug_BV-HA-2015-0091_Verkauf_Erbbaurecht (37 KB)