Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Auf Grund des geänderten Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Windeignungsgebiet Klosterfelde“, welche sich aus der Neufassung des sachlichen Teilregionalplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und –gewinnung“ vom 18. Oktober 2016 ergibt, ist eine Anpassung des Geltungsbereiches der Veränderungssperre notwendig. Somit ist die Aufhebung der geltenden Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Windeignungsgebiet Klosterfelde“ erforderlich. Die Veränderungssperre wird neu gefasst.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 2 und 3 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz §§ 14, 16 und 17 Baugesetzbuch (BauGB)
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz fasst folgenden Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz hebt die Veränderungssperre vom 23.04.2016 auf.
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