Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die Änderung des Geltungsbereiches erfolgt auf Grund des im sachlichen Teilregionalplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und –gewinnung“ vom 18. Oktober 2016 (Amtsblatt für Brandenburg – Nummer 43/2016) geändert festgelegten Windeignungsgebiets Klosterfelde innerhalb der Gemarkung Klosterfelde. Der Regionalplan schreibt den Regionalplan sachlicher Teilplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und –gewinnung“ in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. August 2004 fort (Amtsblatt für Brandenburg – Nummer 38 vom 29. September 2004).
Folgende Planungsziele werden weiterhin vornehmlich angestrebt: Neu zu planende und zu errichtende Windkraftanlagen sollen in ihrem Gesamterscheinungsbild und unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Anlagen, für das Landschaftsbild in möglichst verträglicher Form sowohl bei der Anordnung mehrerer Anlagenstandorte zueinander als auch bei der Zuordnung der notwendigen Nebenanlagen in flächensparender Form errichtet werden. Ferner soll insbesondere den Belangen des Naturschutzes, der Wahrung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie – vorsorgend – der Gewährleistung der weiteren gemeindlichen Entwicklungsmöglichkeiten in angemessener Weise Rechnung getragen werden.
Der Bebauungsplan soll im Parallelverfahren mit der Erarbeitung des Gesamt- FNP zur Anpassung an die Ziele der Raumordnung aufgestellt werden.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 2 und 3 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz §§ 1, 2 und 8 Baugesetzbuch
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass für das in der Anlage gekennzeichnete, geänderte Gebiet der Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Klosterfelde“ aufgestellt wird.
Der Geltungsbereich entspricht den Darstellungen des sachlichen Teilplanes „Windnutzung, Rohstoffsicherung und –gewinnung“ des seit Oktober 2016 rechtswirksamen Regionalplanes zum Eignungsgebiet Klosterfelde. Das Areal entspricht einem Flächenanteil von ca. 28 ha.
Der beigefügte Flurkartenauszug ist Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen:
Flurkartenauszug
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