Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung / Erläuterung
Die Gemeinde Wandlitz ist Eigentümer des Grundstückes in Wandlitz, Birkenallee 18, Flurstück 1759 der Flur 6 von Wandlitz. Das Grundstück ist 885 m² groß und bebaut mit einem massiven Nebengebäude. Das Grundstück wurde bisher auf Grundlage eines Pachtvertrages genutzt, der Pächter kündigte seinen Vertrag zum 31.12.2016 aus Altersgründen. Im Teil-Flächennutzungsplan ist der Bereich als Wohnbaufläche dargestellt. Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen oder eines in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans, es handelt sich um ein Baugrundstück gem. § 34 Baugesetzbuch. Der Zuschnitt des Grundstücks ist mit einer durchschnittlichen Breite von ca. 15 m recht schmal, eine Bebauung mit einem Einfamilienhaus ist dennoch möglich. Die Gemeinde hat in den letzten Jahren beispielsweise Erbbaurechtsgrundstücke in der Wandlitzer Thälmannstraße und der Neumühler Straße in Schönwalde vergeben, die ebenfalls nur über eine durchschnittliche Breite von 15 m verfügen. Auf den Grundstücken wurden jeweils passende Wohngebäude errichtet. Es soll eine Ausschreibung zur Vergabe als Baugrundstück im Erbbaurecht zum Höchstgebot erfolgen. Es soll eine Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages von 99 Jahren vereinbart werden. Das Mindestgebot berechnet sich aus dem aktuellen Bodenrichtwert für Bauland von 75 €/m² und der Grundstücksgröße und liegt somit bei 66.375 €. Gemäß Beschluss 03/2004-07.1 der Gemeindevertretung Wandlitz vom 26.02.2004 ist ein Erbbauzins i. H. v. 4 % vom Bodenrichtwert zu vereinbaren. Bei einem Mindestgebot von 66.375 € wäre ein jährlicher Erbbauzins von 2.655 € zu zahlen. Erfolgt die Vergabe auf Grund eines höheren Gebotes, erhöht sich entsprechend der zu zahlende Erbbauzins. Die Kosten für die Beurkundung und den Vollzug des Vertrages sind vom Erwerber zu übernehmen. Zur Finanzierung des Baus eines Einfamilienhauses und entsprechendem Nebengelass sollte eine Belastungsvollmacht erteilt werden. Der Belastung des Erbbaurechts zum genannten Grundstück in Wandlitz in Höhe von maximal 200.000 € nebst bis zu 20 % Zinsen und einer einmaligen Nebenleistung von 10 % zu Gunsten einer noch zu benennenden Bank und Abgabe einer Stillhalteerklärung für die finanzierende Bank sollte zugestimmt werden. Gehen keine oder keine passenden Gebote über dem Mindestbetrag ein, behält sich die Verwaltung vor, die Ausschreibung zu wiederholen. Bei einer erfolgreichen Ausschreibung ist ein gesonderter Beschluss zur Vergabeentscheidung nicht erforderlich.
Gesetzliche Grundlagen
Brandenburgische Kommunalverfassung Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Wandlitz erteilt seine Zustimmung
1. zur Vergabe des Grundstückes im Ortsteil Wandlitz, Birkenallee 18, Flur 6, Flurstück 1759, zur Bebauung mit einem Einfamilienhaus im Erbbaurecht im Rahmen einer Ausschreibung nach Höchstgebot. Das Mindestgebot beträgt 66.375 € (BRW 75 €/m² x 885 m²), der Erbbauzins beträgt 4 % des Gebotes. Die Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages wird mit 99 Jahren vereinbart;
2. zur Belastung des Erbbaurechts zum Grundstück von Wandlitz, Birkenallee 18, Flur 6, Flurstück 1759, in Höhe von max. 200.000,00 € nebst bis zu 20 % Zinsen und einer einmaligen Nebenleistung von 10 % zu Gunsten einer noch zu benennenden Bank und zur Abgabe einer Stillhalteerklärung für die finanzierende Bank.
Anlagen: Flurkartenauszug
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |