Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Gemäß § 7 Abs. 1 Kita Gesetz für das Land Brandenburg ist in jeder Kita ein KITA-Ausschuss zu bilden. Er besteht zu drei gleichen Teilen aus Mitgliedern, die vom Träger benannt sind, und aus Mitgliedern, die aus dem Kreis der Beschäftigten und dem Kreis der Eltern gewählt werden.
Der Kindertagesstätten-Ausschuss beschließt über pädagogische und organisatorische Angelegenheiten der Kindertagesstätte, insbesondere über die pädagogische Konzeption und er berät den Träger hinsichtlich bedarfsgerechter Öffnungszeiten.
Gesetzliche Grundlagen § 7 KitaG
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Der Ortsbeirat Klosterfelde benennt als Vertreter des Trägers in den KITA- Ausschuss der KITA- „Spatzennest“ Herrn/Frau _____________________________________________
Anlagen: keine
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