Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2016-0299  

 
 
Betreff: Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches in der Straße Am Waldesrand
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:OA
Änderung gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.03.2017
Federführend:OA_Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
09.11.2016 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf an Einreicher zurück verwiesen     
A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
21.11.2016 
Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit und Umwelt vertagt   
13.03.2017 
Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit und Umwelt abgelehnt   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
28.11.2016 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zurückgezogen   
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
01.03.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
A1 Hauptausschuss Vorberatung
27.03.2017 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
06.04.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Begründung / Erläuterung

Die Straße Am Waldesrand war eine 30-iger Zone. Eine Anwohnerin der Straße Am Waldesrand hat am 19.08.2014 einen Antrag auf Einrichtung des verkehrsberuhigten Bereiches in der Straße Am Waldesrand gestellt. Nach Anhörung der Gemeinde und mit Zustimmung des Ortsbeirates wurde am 01.12.2015 eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen.

Am 09.02.2016 erfolgte die Umsetzung der Maßnahme durch Aufstellung der Beschilderung.

 

In diesem Zeitraum verteilte ein Anwohner Handzettel, auf denen die Verhaltensregeln in einem verkehrsberuhigten Bereich aufgezeigt waren. Da der Verfasser dieser Handzettel nicht erkennbar war, gab es gehäufte Nachfragen im Ordnungsamt.

Gleichzeitig wurde im Landkreis, Untere Straßenverkehrsbehörde, ein Widerspruch gegen die Anordnung eingelegt.

 

Auf Initiative von Herrn Liebehenschel fand am 14.03.2016 eine Anwohnerversammlung statt.

Zusammenfassung zur Anwohnerversammlung:

-          Einigkeit bestand darin, dass in dem Gebiet nicht sehr schnell gefahren werden kann.

-          Einigkeit bestand darin, dass in diesem Gebiet eher sehr langsam gefahren wird auf Grund der Rücksichtnahme auf Kinder.

-          Die Verkehrsteilnehmer haben Angst, dass ihnen trotz angepasster Geschwindigkeit mal ein Kind auf der „Motorhaube sitzt“.

-          Auf Grund von hohen Hecken und dem kurvenreichen Verlauf der Straße sind Fahrradwettrennen der Kinder in diesem Bereich sehr problematisch für die restlichen Verkehrsteilnehmer.

-          Einigkeit bestand dahingehend, dass das anonyme Verteilen von Flyern im Wohngebiet nicht angemessen ist.

-          Viele Anwohner sprachen sich für ein persönliches Ansprechen der „Raser“ aus.

-          Uneinigkeit bestand darin, ob in diesem Gebiet „gerast“ wird, es entstand der Eindruck, dass es darauf ankommt, wo der einzelne Anwohner wohnt.

-          Es gab unterschiedliche Auffassungen dazu, wie die Aufsichtspflicht der Eltern beschaffen sein muss, so waren viele der Auffassung, dass ein dreijähriges Kind noch nicht allein (ohne Eltern, nur in Begleitung von älteren Geschwistern) im verkehrsberuhigten Bereich unterwegs sein sollte.

-          Einige Eltern sprachen von einem Lernprozess für ihre Kinder, der einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen würde (so der Verteiler der Flyer, Vater der Kinder im Alter von 1 ½, 3 und 8 Jahren).

-          Viele Anwohner fühlten sich übergangen, merkten an, dass diese Anwohnerversammlung vor der Entscheidung des Ortsbeirates hätte erfolgen müssen, sie forderten sogar eine Beteiligung bei der Verkehrsbeschilderung.

-          Einige meinten, die Entscheidung zur Beschilderung sei sehr schnell erfolgt.

-          Viele Anwohner wiesen auf den vorhandenen Spielplatz hin.

-          Einige Anwohner meinten, dass zu wenig gekennzeichnete Parkflächen vorhanden seien und dadurch es zu Problemen mit dem Parken kommen könnte, gerade für Besucher.

-          Viele Anwohner monierten, dass die Post, die Ver- und Entsorger sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten würden.

-          Viele Anwohner fordern ein gegenseitiges rücksichtsvolles Verhalten ein.

-          Eine durch den Ortsvorsteher initiierte Abstimmung ergab von den Anwesenden lediglich 7 Stimmen für den verkehrsberuhigten Bereich (von ca. 40 Anwesenden). Einige monierten in diesem Zusammenhang aber auch, dass in der Einladung keine Mitteilung zur Abstimmung enthalten war, sonst wären vielleicht noch mehr, die für den Erhalt des verkehrsberuhigten Bereiches sind, gekommen. Die restlichen Anwohner sprachen sich dafür aus, entweder die Tempo-30-Zone wieder einzurichten oder eine geringere Tempobeschränkung zu beantragen.

 

Eine durch das Ordnungsamt am 13.06.2016 durchgeführte Geschwindigkeitskontrolle ergab Geschwindigkeiten von 6 bis 30 km/h.

 

Durch die Widerspruchsbehörde des Landkreises wurde das Ordnungsamt in Kenntnis gesetzt, dass Zweifel an der formellen Rechtmäßigkeit der erfolgten Anordnung bestehen. Einem Urteil des VG Potsdam vom 30.06.2011 ist zu entnehmen, dass „die Entscheidung über die Anordnung zur Kennzeichnung eines verkehrsberuhigten Bereiches … die gestalterische Festsetzung in Form eines planerischen Verkehrskonzeptes seitens der Gemeinde voraussetzt“. Erforderlich ist es daher, dass für diese „bedeutende lokale städteplanerische Entscheidung der Gemeinde“ von dieser als örtliche Planungsträgerin ein entsprechender Beschluss gefasst wird.

Recherchen haben ergeben, dass lediglich ein beschlossener Bebauungsplan (1/93) vorliegt, in dem unter dem Punkt Erschließungsstraßen aufgeführt ist: „Die Erschließungsstraßen werden verkehrsberuhigt ausgeführt.“

 

In diesem Wohngebiet sind 19 Parkbuchten vorhanden.

 

Der Ortsbeirat Basdorf diskutierte den Vorgang in seiner Sitzung am 07.09.2016 und gab die Empfehlung, eine Beschlussvorlage vorzubereiten, um den verkehrsberuhigten Bereich zu bestätigen. Gleichzeitig forderte der Ortsbeirat bei Beschlussfassung der Gemeindevertretung das Ordnungsamt auf, gemeinsam mit dem Straßenverkehrsamt zu prüfen, ob weitere gekennzeichnete Parkflächen in diesem Wohngebiet eingerichtet werden können.

 

Eine erneute Beratung im Ortsbeirat am 09.11.2016 ergab den Auftrag an die Gemeindeverwaltung, sich mit der Kreisverkehrswacht in Verbindung zu setzen und dort eine Empfehlung für die Verkehrsbeschilderung einzuholen.

Der Kreisverkehrswacht wurde der gesamte Sachverhalt geschildert. Am 28.12.2016 fand ein Vor-Ort-Termin mit der Kreisverkehrswacht, dem Ortsvorsteher und dem Ordnungsamt statt.

Mit Schreiben vom 02.01.2017 gab die Kreisverkehrswacht die Empfehlung, dass in der Straße Am Waldesrand kein verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet bleiben sollte und die vorhandenen Verkehrszeichen abgeordnet werden sollten. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die Fahrbahnbreite durchgängig 4 Meter beträgt, daher den Raum für das Fahren in beiden Fahrtrichtungen biete, Hindernisse oder Verschwänkungen nicht vorhanden sind und sich die vorhandenen Parkmöglichkeiten auch außerhalb der Fahrbahn befinden und somit keine Unterbrechung der vorhandenen, geradlinigen Durchfahrt bestünde.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Straßenverkehrsordnung

 

 


Finanzielle Auswirkungen:   Nein

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt, in der Straße Am Waldesrand im OT Basdorf einen verkehrsberuhigten Bereich einzurichten.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Schaffung ergänzender Parkflächen im Wohngebiet zu prüfen und zu beantragen.

 

 


Anlagen: