Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Anlass der Flächennutzungsplanänderung der Stadt Oranienburg ist die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Genossenschaftssiedlung Eden“, um den „zentralen Bereich“ der Siedlung städtebaulich neu zu ordnen. Dieser unterscheidet sich deutlich vom Rest der Siedlung Eden. Er ist nicht von einem gartenbezogenen Wohnen geprägt. Daher soll für diese Fläche eine eigene städtebauliche Struktur entwickelt und eine höhere bauliche Dichte ermöglicht werden. Es ist geplant, den zentralen Bereich zukünftig nicht mehr als Kleinsiedlungsgebiet sondern als allgemeines Wohngebiet festzusetzen. Ziel ist die Entwicklung einer Wohnnutzung, in Verbindung mit kleinteiligem, wohnverträglichem Gewerbe. Um den FNP an die neuen städtebaulichen Ziele (Zentraler Bereich) anzupassen erfolgt die Änderung im Parallelverfahren.
Gesetzliche Grundlagen
§ 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
oInvestitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
oErträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
oVeräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Der Haupt - und Finanzausschuss nimmt die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Oranienburg zur Kenntnis.
Anlagen:
Auszug Planungsunterlagen (2 Seiten)
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