Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2016-0283  

 
 
Betreff: KITA-Bedarfsplanung und Schulentwicklungsplanung der Gemeinde Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:HA
Federführend:HA_Hauptamt   
Beratungsfolge:
A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport Vorberatung
19.09.2016 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kitas und Sport ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
26.09.2016 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
06.10.2016 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
FortschreibungKitabedarfsplanungStand311215
SEP- Stand April 2016 überabreitet

Begründung / Erläuterung

1.KITA-Bedarfsplanug

(In der Anlage befinden sich die KITA-Bedarfsplanung und Schulentwicklungsplanung, dort werden hier genannte Begrifflichkeiten erläutert.)

 

Anlass für die Überprüfung des KITA Bedarfs in der Gemeinde Wandlitz war u.a die gesetzliche Änderung des KITA- Gesetzes des Landes Brandenburg im April 2014. Seitdem haben auch die Kinder im Alter von einem Jahr bis zum vollendeten dritten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.

 

Unter dem Aspekt der gesetzlichen Änderung und anhand der tatsächlichen Bevölkerungsentwicklung in der Gemeinde sowie der Planung weiterer Bebauungsgebiete wurde der Bedarf an KITA- Plätzen aber auch an Schulplätzen zum 31.12.2015 erneut geprüft.

 

Die bestimmenden Faktoren der Bevölkerungsentwicklung sind neben den Zu- und Wegzügen die Entwicklung der Geburtenzahlen.

Die Anzahl der Geburten liegt zwar regelmäßig unter der Zahl der Verstorbenen, wird aber durch die Zahl der Zuzüge mehr als ausgeglichen.

 

Die Ziele der KITA-Bedarfsplanung hinsichtlich des Versorgungs- und Auslastungsgrades und der vorhandenen Kapazitäten der bestehenden Einrichtungen einschließlich Tagespflege wurden zum Stichtag 31.12.2015 überprüft.

 

Bisher war es Ziel der Bedarfsplanung, die vorhandenen Ausnahmegenehmigungen zu den Betriebserlaubnissen der einzelnen Einrichtungen auslaufen zu lassen oder abzuschmelzen, um die Bedingungen für die Einrichtungen wesentlich zu verbessern.

 

Die Ziele der KITA- Planung (Versorgungsgrad und Auslastungsgrad) wurden bereits 2010 definiert.

Der Versorgungsgrad ist der Anteil der betreuten Kinder einer Altersgruppe gemessen an der in der Gemeinde lebenden Kinder.

Die Festlegungen entstanden aus der historischen tatsächlichen Entwicklung heraus.

2010 wurde erstmals im Krippenbereich die Altersgruppe der 0-1 Jährigen  gesondert betrachtet. Hier wurde der Versorgungsgrad mit 15 % festgelegt und daran orientiert der Bedarf ausgerichtet. Eine Korrektur gab es 2014. Zum 31.12 2014 wurde der Versorgungsbedarf für diese Altersgruppe in der Gemeinde überprüft, dieser lag nicht bei 15 sondern bei 4%. Der Versorgungsgrad für diese Altersgruppe wurde bedarfsgerecht mit 5 % für die weitere Bedarfsplanung festgelegt.

 

Für die Altersgruppe  der 1 – 3 Jährigen wurde der Versorgungsgrad 2010 mit 85 % festgelegt. Nach einer Überprüfung des tatsächlichen Bedarfs für diese Altersgruppe jeweils zu 31.12.2012 und 2014 wurde der Versorgungsgrad von 85 auf 88 % und dann auf 90 % angehoben. Zum 31.12.2015 ist festzustellen, dass der Versorgungsgrad erneut korrigiert werden muss.

Die bedarfsgerechte Versorgung mit Krippenplätzen bedingt die Anhebung des Versorgungsgrades auf 97%.

 

Die Festlegung des Versorgungsgrades im Kindergartenalter hat sich seit 2010 mit 97% nicht verändert. Zum 31.12.2015 wurde dieser mit 92 % festgestellt, erhöht sich aber bis 31.3. auf 97 %. Hier sollte vorerst keine Anpassung vorgenommen werden, die Festlegung ist bedarfsgerecht.

 

Der Versorgungsgrad für die Kinder im Hortalter ist zum 31.12.2015 mit 67,5 % festgestellt worden.

Für die Horte in Klosterfelde und Wandlitz wurde jeweils eine Verlängerung der Ausnahmegenehmigung zur Betriebserlaubnis bis zum Ende des Schuljahres 2016/17 beantragt und bewilligt. Zu diesem Zeitpunkt werden die neuen Horträume im Mehrzweckgebäude am Kunstrasenplatz Wandlitz in Betrieb genommen.

Die Situation des Hortes in Klosterfelde wurde im Rahmen der Machbarkeitsstudie mit untersucht. Hier liegt die Kapazität bei 127 Plätzen, die Ausnahme von 165 Plätzen wurde bis zum Schuljahresende 2016/17 verlängert.

Da die Horträume nicht im Zusammenhang angeordnet sind, stellt dies insbesondere aus organisatorischen und pädagogischen Gründen ein funktionales Defizit dar. Von der offenen Hortarbeit musste wieder abgewichen werden, die Gruppenarbeit findet überwiegend in Klassenräumen statt, die nicht für eine offene Gruppenarbeit nutzbar sind. Das hatte auch erhebliche Auswirkungen auf die Qualitätsmessung des Landkreises.

Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurden Vorschläge zur Verbesserung der räumlichen Bedingungen untersucht. Das Ergebnis wird im nächsten Sitzungslauf vorgestellt.

Für den Hort Basdorf wird das Betriebserlaubnisverfahren im Oktober abgeschlossen.

 

Der Versorgungsgrad im Hortbereich wird zurzeit als bedarfsgerecht eingeschätzt, eine Anpassung sollte nicht vorgenommen werden.

 

Ziel der KITA-Planung muss es sein, KITA-Kapazitäten bedarfsgerecht anzubieten. Ein hoher Auslastungsgrad ist anzustreben, um einen wirtschaftlichen Betrieb der Einrichtungen zu gewährleisten. Gleichzeitig soll der Bedarf wohnortnah und nahezu vollständig befriedigt werden. Dies ist eine gewaltige Herausforderung, insbesondere da es eine Fülle von Unwägbarkeiten gibt (siehe Seite 3 KITA-Bedarfsplanung).

Der festgelegte Versorgungsgrad erfolgt aus dem Bedarf heraus, das heißt, die Kapazitäten so vorzuhalten und zu schaffen, dass der Versorgungsgrad möglichst genau erreicht wird.

 

Nach dem KITA-Gesetz haben Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Versetzung in die fünfte Schuljahrgangsstufe einen Rechtsanspruch auf Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung in Kindertagesstätten. Art und Umfang der Erfüllung des Anspruchs soll dem Bedarf des Kindes entsprechen. Bedarfserfüllend können für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr und für Kinder im Grundschulalter auch Kindertagespflege, Spielkreise, integrierte Ganztagsangebote von Schule und Kindertagesbetreuung oder andere Angebote sein, wenn sie der familiären Situation der Kinder Rechnung tragen.

 

Kinder bis zum vollendeten ersten Lebensjahr und Kinder der fünften und sechsten Schuljahrgangsstufe haben einen Rechtsanspruch, wenn ihre familiäre Situation, insbesondere die Erwerbstätigkeit, die häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche, die Aus- und Fortbildung der Eltern oder ein besonderer Erziehungsbedarf Tagesbetreuung erforderlich macht.

 

Um der Forderung des KITA- Gesetzes entsprechen zu können, werden zur Feststellung des KITA-Bedarfs und der Anzahl benötigter Schulplätze die Einwohner- und Geburtenzahlen regelmäßig überprüft. Die einzelnen Bedarfe müssen gegebenenfalls angepasst werden.

 

Die Einwohnerentwicklung und die Geburtenzahlen sind weiterhin positiv (siehe Seite 5 und 6 KITA-Bedarfsplanung).

Die Zuwachsrate von der Geburt bis zur Einschulung liegt im Durchschnitt pro Jahr bei 7,76 Kindern, im Grundschulalter stagniert diese.

 

Unterstellt man  für den Planungszeitraum bis 2020/21 bei angenommenen gleichbleibenden Geburtenzahlen und einem jährlichen Einwohnerzuwachs in der für die KITA-Bedarfsplanung relevanten Altersgruppe 0- 12 Jahre, dann entsteht folgender Bedarf an Plätzen bis zum Ende des KITA bzw. Schuljahres 2020/21:

Krippenplätze-518 

Kindergartenplätze- 579

Hortplätze -945

 

Auf Grund der  zurzeit vorhanden KITA-Plätze und dem sich entwickelnden Bedarf gibt es aus derzeitiger Sicht einen zukünftigen Fehlbedarf von 127 Plätzen im Krippen-/Kindergartenbereich und Hortbereich ca. 152 Plätze.

 

Problematisch ist der sich entwickelnde Bedarf an Krippen- und Kindergartenplätzen. Hier kann nur Abhilfe geschaffen werden, wenn Plätze neu entstehen.

Mit der Schaffung weiterer KITA- Plätze besteht die Möglichkeit die frei werdenden Räume im Schul- bzw. KITA- Gebäude für die Hortbetreuung zu nutzen.

Hier ist das Argument von gleichbleibend niedrigen Hortbeiträgen nicht unerheblich.

 

 

 

In der beigefügten KITA-Bedarfsplanung  sind die notwendigen Maßnahmen im Einzelnen aufgeführt.

 

  • Basdorf-  Planung/ Errichtung einer neuen KITA
  • Klosterfelde- Planung/Errichtung einer neuen KITA
  • Wandlitz- Machbarkeitsstudie für die KITA “Pusteblume“ Haus 2- Erweiterung des Gebäudes um einen Sport-/Bewegungsraum und Prüfung der Errichtung eines zusätzlichen Gruppenraumes für den Krippenbereich.
  • Schönwalde- Machbarkeitsuntersuchung für die KITA „Traumland“- Schaffung eines weiteren Gruppenraumes im Zusammenhang mit einer möglichen Anbindung an die vorhandene Sporthalle.

 

2. Schulentwicklungsplanung

Der zusätzliche Bedarf an KITA-Plätzen führt automatisch zu einer notwendigen Prüfung  und Berechnung der notwendigen Schulplätze und Züge. Denn aus KITA- Kindern werden Schülerinnen/Schüler.


Wie bei der KITA-Bedarfsplanung bilden die Geburtenentwicklung und die Zuwachsraten/ Jahr bis zur Einschulung die Grundlage für die Berechnung der Schulplätze (siehe Seite 2-6 der Schulentwicklungsplanung- SEP).

 

Die positive Entwicklung der Schülerzahlen wird deutlich, wenn man sich die Berechnung der Schulplätze und Züge ansieht (Seite 5, SEP).

Im Schuljahr 2021/22 ist mit 11 Zügen zu rechnen, das heißt, dass in diesem Schuljahr 11 erste Klassen eingeschult werden, 2016/17 waren es 9 erste Klassen.

 

In der beigefügten Schulentwicklungsplanung sind die notwendigen Maßnahmen im Einzelnen aufgeführt.

 

  • Basdorf- Räume der KITA – Außenstelle „Wackelzähne“ wieder dem Schulbetrieb zuführen (Ersatz an anderer Stelle)
  • Klosterfelde- Machbarkeitsuntersuchung – Verbesserung der Essensituation, Schaffung einer zentralen Mensa
  • Wandlitz- Erweiterung des Speiseraums, Prüfung eines möglichen Anbaus, u.a. zur Deckung des Bedarfs an weiteren Klassenräumen

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 12 KitaG Brandenburg

§ 28 Abs. 2 Nr. 19 Brandenburgische Kommunalverfassung

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:   Ja

 

 

 

 

Ortsteil

Maßnahme

Beschreibung

Investitions-Nr./

Gesamt

bisher

2017

2018

Produktkonto

bereitgestellt

Basdorf

KITA

Neu- oder Erweiterungsbau KITA II

3651001003

1.800.000

0

250.000

1.550.000

Klosterfelde

Grundschule

Errichtung Gebäude für Schulspeisung

2112002006

1.200.000

0

400.000

800.000

Klosterfelde

KITA

Neu- oder Erweiterungsbau KITA II

3652002002

1.630.000

150.000

380.000

1.100.000

Schönwalde

KITA

Machbar-keitsstudie

36110529101

5.000

0

5.000

0

Wandlitz

KITA

Anbau Sport-und Bewegungsraum und 1 Gruppen-raum

3612008001

450.000

 0

45.000

405.000 

Wandlitz

Grundschule

Machbar-

21130529101

10.000

0

10.000

0

keitsstudie

Summe

 

 

 

5.095.000

150.000

1.090.000

3.855.000

 

 

 

 


Beschluss:

  1. Die KITA- Bedarfsplanung/ Schulentwicklungsplanung der Gemeinde Wandlitz wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Für den Bedarf an KITA-Plätzen wird der Versorgungsgrad mit KITA- Plätzen in der Gemeinde Wandlitz wie folgt festgelegt:

Krippenkinder (0-1)5 %

Krippenkinder (1-3)97 %

Kindergartenkinder97 %

Hortkinder67,5 %

 

  1. Die genannten notwendigen Maßnahmen sind in die Haushaltsplanung 2017 bzw. Finanzplanung aufzunehmen.

 

  1. Die Bedarfe sind jährlich zu überprüfen. Eventuelle Anpassungen sind der Gemeindevertretung zur  Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

 


Anlagen:

Fortschreibung der KITA-Bedarfsplanung der Gemeinde

Schulentwicklungsplanung der Gemeinde Wandlitz

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 FortschreibungKitabedarfsplanungStand311215 (336 KB)    
Anlage 2 2 SEP- Stand April 2016 überabreitet (160 KB)