Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die Kirchengemeinde Schönwalde hat am 20.06.2014 einen Fördermittelantrag für die Instandsetzung des Innraumes der Kirche Schönwalde gestellt.
Die Gesamtkosten der Maßnahme sollen voraussichtlich 57.535,31 € betragen. Es wurde eine Zuwendung in Höhe von 46.000 € beantragt. Im Haushaltsplan 2015 wurde eine beabsichtigte Zuwendung in Höhe von 28.800 € aufgenommen. Dies entspricht einem Anteil von ca. 50%.
Da die Kirchengemeinde Schönwalde die dadurch entstanden Deckungslücke von ca. 17.200 € nicht ausgleichen konnte, wurde die Maßnahme im Jahr 2015 nicht realisiert.
Allerdings wurde das Jahr 2015 intensiv genutzt, um mit Hilfe des Fördervereins zahlreiche Spenden zu akquirieren. Im Jahr 2016 steht nun ein Eigenanteil von 50% zur Finanzierung bereit und die Maßnahme könnte realisiert werden.
Da die Mittel der Gemeinde Wandlitz in das Haushaltsjahr 2016 übertragen wurden, kann nun über die Auszahlung entschieden werden.
Zwischenzeitlich hat sich jedoch ein weiteres Problem ergeben: Die Elektroarbeiten, die im Vorfeld der Malerarbeiten durchgeführt werden sollen, sind nach Vorlage der Angebote deutlich teurer als ursprünglich berechnet. Alle Ursachen sind im Schreiben der Kirchengemeinde vom 10.08.2016 beschrieben (siehe Anlage). Ebenfalls ist ein aktueller Finanzierungsplan und eine aktuelle Kostenberechnung eingereicht worden.
Im Ergebnis bittet die Kirchengemeinde um einen weiteren Zuschuss in Höhe von 11.500 €.
Die Mittel sind im Haushaltsplan 2016 nicht enthalten. Sie können auch nicht als überplanmäßiger Aufwand bereitgestellt werden, weil es sich um freiwillige Ausgaben handelt, die deshalb nicht unabweisbar sind.
Es wäre jedoch möglich, dass die Gemeindevertretung die Förderung beschließt und sich selbst bindet, die Mittel im Haushaltsplan 2017 bereitzustellen. Gleichzeitig wird ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn genehmigt.
Die Auszahlung kann dann ohne weiteren Beschluss nach Verabschiedung des Haushaltsplanes 2017, frühestens jedoch im Jahr 2017 erfolgen.
Da im Jahr 2016 bislang keine weiteren Fördermittelanträge von Kirchengemeinden für die Sanierung von denkmalgeschützten Kirchengebäuden gestellt worden sind, empfiehlt die Einreicherin dieses Anliegen der Kirchengemeinde Schönwalde zu unterstützen.
Gesetzliche Grundlagen Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Ja
oErträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt, die Sanierung des Kirchengebäudes der Kirchengemeinde Schönwalde mit einem Betrag von 28.800 € zu fördern.
Eine weitere Förderung wird für gleichen Zweck im Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 11.500 € gewährt. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Haushaltsplan 2017 eingestellt. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu genehmigen.
Anlagen:
- Antrag der Ev. Kirchengemeinde Schönwalde vom 20.06.2014 - Antragsaktualisierung vom 10.08.2016
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