Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2016-0144  

 
 
Betreff: Vergabe des Grundstücks in Stolzenhagen, Odertal 29, Flur 4, Flurstück 275 im Erbbaurecht
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:Rohland, AnjaAktenzeichen:St 4/275
Federführend:K_Liegenschaften   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Stolzenhagen Anhörung
06.09.2016 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
26.09.2016 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Begründung / Erläuterung

Die Gemeinde Wandlitz ist Eigentümer des Flurstücks 275 der Flur 4 von Stolzenhagen, Odertal 29. Das Grundstück wurde auf Grundlage des Beschlusses der damaligen Gemeinde Stolzenhagen 1999 im Erbbaurecht vergeben. 

 

Gemäß Erbbaurechtsvertrag war der Erbbauberechtigte verpflichtet, auf dem Erbbaugrundstück ein Wohnhaus zu errichten bzw. vorhandene Baulichkeiten um- oder auszubauen. Eine Verpflichtung zur Wohnsitznahme wurde nicht festgelegt. Der Erbbauberechtigte sanierte den vorhandenen Wochenendbungalow und nutzte diesen zu Erholungszwecken.

 

Da der Erbbauberechtigte zum Zeitpunkt Februar 2016 mit zwei Jahresbeträgen des Erbbauzinses im Rückstand war, machte die Gemeinde Wandlitz ihren Heimfallanspruch geltend und verlangte die Übertragung des Erbbaurechts auf sich. Unter Zuhilfenahme anwaltlichen Beistandes kam es zu einer einvernehmlichen Einigung mit dem Erbbauberechtigten, ein langwieriger Gerichtsstreit konnte so vermieden werden. Das Erbbaurecht/Grundstück wurde im Juli 2016 übergeben, die Forderungen der Gemeinde sind inzwischen vollständig beglichen (Verrechnung mit der zu zahlenden Entschädigung für das Bauwerk und Zahlung der Restsumme durch den Erbbauberechtigten).

 

Das bestehende Erbbaurecht kann neu vergeben werden, hierbei wären auch Anpassungen, z. B. hinsichtlich des Erbbauzinses oder einer Wohnsitznahme-verpflichtung möglich. Der derzeitige Erbbauzins liegt nach mehrmaliger Erhöhung auf Grund der vereinbarten Wertsicherungsklausel bei 2.791,30 € jährlich. Bei einem Erbbauzins von 4 % gemäß Grundsatzbeschluss ergibt sich daraus rechnerisch ein Grundstückswert von ca. 69.783 €. Der aktuelle Bodenrichtwert liegt bei 43 €/m², bei einer Grundstücksgröße von 907 m² und einem Erbbauzins von 4 % wäre ein Mindesterbbauzins von 1.560 € zu erzielen. Die entspricht einem Grundstückswert von ca. 39.000 €.

 

Es soll das bestehende Erbbaurecht im Rahmen einer Ausschreibung vergeben werden, da hierdurch mindestens der derzeitige Erbbauzins zu erzielen ist. Zudem bietet diese Variante für den Erwerber den Vorteil, dass ein belastbares Erbbaurecht bereits vorhanden ist, so dass umgehend eine Belastung des Erbbaurechts mit Grundschulden möglich wäre. Dies erleichtert die Finanzierung des Bau- bzw. Umbauvorhabens.

 

Die Vergabe erfolgt auf Grundlage des derzeitigen Erbbauzinses als Mindestgebot, hierfür wäre somit ein Betrag von 69.783 € anzusetzen. Für die Übernahme der vorhandenen Baulichkeiten (Wochenendbungalow) wäre ein fester Betrag in Höhe von 16.000 € zu zahlen, dies entspricht dem gutachterlich festgestellten Wert.

 

Gemäß Beschluss 03/2004-07.1 der Gemeindevertretung Wandlitz vom 26.02.2004 ist ein Erbbauzins i. H. v. 4 % vom Bodenrichtwert zu vereinbaren. Bei einem Mindestgebot von 69.783 € wäre ein jährlicher Erbbauzins von 2.791,30 € zu zahlen.

 

Erfolgt die Vergabe auf Grund eines höheren Gebotes, erhöht sich entsprechend der zu zahlende Erbbauzins. Die Kosten für die Beurkundung und den Vollzug des Vertrages sind vom Erwerber zu übernehmen.

 

Zur Finanzierung des Baus eines Einfamilienhauses bzw. des Umbaus des vorhandenen Gebäudes und entsprechendem Nebengelass sollte eine Belastungsvollmacht erteilt werden. Der Belastung des Erbbaurechts zum genannten Grundstück in Stolzenhagen in Höhe von maximal 250.000 € nebst bis zu 20 % Zinsen und einer einmaligen Nebenleistung von 10 % zu Gunsten einer noch zu benennenden Bank und Abgabe einer Stillhalteerklärung für die finanzierende Bank sollte zugestimmt werden.

 

Gehen keine oder keine passenden Gebote über dem Mindestbetrag ein, erfolgt eine Vermarktung zum „Festpreis“ ohne Gebotsverfahren. Die Vergabe erfolgt dann zum genannten Erbbauzins von 2.791,30 €/Jahr.

 

Bei einer erfolgreichen Ausschreibung ist ein gesonderter Beschluss zur Vergabeentscheidung nicht erforderlich.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:   Ja

 

oErträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

mind. 2.791,30 jährlich

Aufwendungen

 

 

 

oVeräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

X

2016

11150.441103

 

440.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Wandlitz erteilt seine Zustimmung

 

1. zur Vergabe des Grundstückes im Ortsteil Stolzenhagen, Odertal 29, Gemarkung Stolzenhagen, Flur 4, Flurstück 275, zur Bebauung mit einem Einfamilienhaus bzw. dem Umbau der vorhandenen Gebäude zu Wohnzwecken im Erbbaurecht im Rahmen einer Ausschreibung nach Höchstgebot. Das Mindestgebot beträgt 69.783 €, der Erbbauzins beträgt 4 % des Gebotes. Für die Übernahme der Gebäude ist ein einmaliger Entschädigungsbetrag von 16.000 € zu zahlen.

 

2. zur Belastung des Erbbaurechts zum Grundstück von Stolzenhagen, Odertal 29, Gemarkung Stolzenhagen, Flur 4, Flurstück 275, in Höhe von max. 250.000 € nebst bis zu 20 % Zinsen und einer einmaligen Nebenleistung von 10 % zu Gunsten einer noch zu benennenden Bank und zur Abgabe einer Stillhalteerklärung für die finanzierende Bank.

 

 

 


Anlagen: Flurkartenauszug