Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeinde Wandlitz ist gemäß Vermögenszuordnung Eigentümer des Grundstückes in Wandlitz, OT Stolzenhagen, Asterngrund 23, Flurstück 997 der Flur 3 von Stolzenhagen. Das Grundstück ist 1.156 m² groß und bebaut mit einem Wochenendbungalow sowie einem Schuppen. Von der Gesamtfläche von 1.156 m² sind 150 m² in Abzug zu bringen, hierbei handelt es sich um vorgelagertes Straßenland (Verkehrsfläche). Das Grundstück ist seit mehreren Jahren ungenutzt und stark mit Wildwuchs bewachsen, die Gebäude sind abrissreif.
Eine Vermarktung konnte bisher nicht erfolgen, da nach Auskunft des gemeindlichen Bauamtes die Bebaubarkeit nicht verbindlich eingeschätzt werden konnte. Um dies rechtssicher zu klären, wurde beim Bauordnungsamt (BauOA) des Landkreises Barnim als Genehmigungsbehörde eine Bauvoranfrage eingereicht. Es war zu klären, ob die Bebauung mit einem Einfamilienhaus in ortsüblicher Bauweise genehmigungsfähig ist.
Zwischenzeitlich liegt der positive Bauvorbescheid vor, demnach ist die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit zwei Vollgeschossen zulässig, naturschutzrechtliche Auflagen sind zu beachten (Eingriff- und Ausgleichsplan in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde ist vorzulegen).
Umgehend nach Abriss der Baulichkeiten soll eine Ausschreibung zur Vergabe als Baugrundstück im Erbbaurecht zum Höchstgebot erfolgen. Es soll eine Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages von 99 Jahren vereinbart werden. Das Mindestgebot berechnet sich aus dem aktuellen Bodenrichtwert für Bauland von 50 €/m² und der Grundstücksgröße und beträgt 50.300 €.
Gemäß Beschluss 03/2004-07.1 der Gemeindevertretung Wandlitz vom 26.02.2004 ist ein Erbbauzins i. H. v. 4 % vom Bodenrichtwert zu vereinbaren. Bei einem Mindestgebot von 50.300 € wäre ein jährlicher Erbbauzins von 2.012 € zu zahlen.
Erfolgt die Vergabe auf Grund eines höheren Gebotes, erhöht sich entsprechend der zu zahlende Erbbauzins. Die Kosten für die Beurkundung und den Vollzug des Vertrages sind vom Erwerber zu übernehmen.
Zur Finanzierung des Baus eines Einfamilienhauses und entsprechendem Nebengelass sollte eine Belastungsvollmacht erteilt werden. Der Belastung des Erbbaurechts zum genannten Grundstück in Stolzenhagen in Höhe von maximal 250.000 € nebst bis zu 20 % Zinsen und einer einmaligen Nebenleistung von 10 % zu Gunsten einer noch zu benennenden Bank und Abgabe einer Stillhalteerklärung für die finanzierende Bank sollte zugestimmt werden.
Gehen keine oder keine passenden Gebote über dem Mindestbetrag ein, erfolgt eine Vermarktung zum „Festpreis“ ohne Gebotsverfahren. Die Vergabe erfolgt dann zum genannten Erbbauzins von 2.012 €/Jahr.
Bei einer erfolgreichen Ausschreibung ist ein gesonderter Beschluss zur Vergabeentscheidung nicht erforderlich.
Gesetzliche Grundlagen
Brandenburgische Kommunalverfassung Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Ja
oErträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
oVeräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Wandlitz erteilt seine Zustimmung
1. zur Vergabe des Grundstückes im Ortsteil Stolzenhagen, Asterngrund 23, Gemarkung Stolzenhagen, Flur 3, Flurstück 997, zur Bebauung mit einem Einfamilienhaus im Erbbaurecht im Rahmen einer Ausschreibung nach Höchstgebot. Das Mindestgebot beträgt 50.300 €, der Erbbauzins beträgt 4 % des Gebotes. Die Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages wird mit 99 Jahren vereinbart;
2. zur Belastung des Erbbaurechts zum Grundstück von Stolzenhagen, Asterngrund 23, Gemarkung Stolzenhagen, Flur 3, Flurstück 997, in Höhe von max. 250.000 € nebst bis zu 20 % Zinsen und einer einmaligen Nebenleistung von 10 % zu Gunsten einer noch zu benennenden Bank und zur Abgabe einer Stillhalteerklärung für die finanzierende Bank.
Anlagen: Flurkartenauszug
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