Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
1.Seit September 2014 gibt es einen zeitlich befristeten Leistungsvertrag zwischen der Gemeinde Wandlitz und dem Internationalen Bund (IB) zur Durchführung von Angeboten der mobilen Jugendarbeit und der Straßensozialarbeit im Gemeindegebiet. Der Vertrag läuft vorerst bis 31.07.2016.
Die Stelle ist besetzt durch die Straßensozialarbeiterin/ Jugendarbeiterin Maria Nimptsch. Schwerpunkt der Arbeit als mobile Jugendarbeiterin ist die Umsetzung von Projekten und Angeboten in den Ortsteilen und als Streetworkerin aufsuchen von Kindern und Jugendlichen an öffentlichen Plätzen, Einzelfallbetreuung und Beratung. Durch die Jugendkoordination wurde das Konzept Kinder-, Jugend- und Freizeiteinrichtung erarbeitet und im A 3 in der letzten Sitzung vorgestellt. Um die Aufgaben im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit auch künftig gewährleisten zu können, sollte die Vereinbarung zu der Stelle mit dem IB fortgesetzt werden. Dazu ist die Leistungsvereinbarung über den 31.07.2016 hinaus fortzusetzen.
2. Zwischenzeitlich ist der Leistungsvertrag mit dem Landkreis Barnim zur Jugendkoordination und Jugendförderung abgeschlossen worden. Neu ist seit 2016, dass neben der Jugendkoordination auch die Stellen der Jugendförderung vertraglich gesichert wurden. Hier im Speziellen die Stellen Schulsozialarbeit und mobile Jugendarbeit(Jugendförderung).
Für die Umsetzung von Aufgaben der Sozialarbeit an Schule werden zusätzlich Personalkostenzuschüsse in Höhe von 9.750 € bereitgestellt, wenn mindestens 25 % der Gesamtarbeitszeit einer Vollzeitstelle zur Verfügung stehen.
Um diesen Anspruch zu erfüllen, wird vorgeschlagen die Arbeitszeit von Frau Schirmag von 30 auf 40 Stunden zu erhöhen. Frau Schirmag leistet bereits jetzt Sozialarbeit an der Grundschule Basdorf. Die Schulleitung der Grundschule und der Träger (IB) befürworten diesen Vorschlag. Zusätzlliche Kosten entstehen der Gemeinde nicht, da die Aufstockung über den Personalkostenzuschuss des Landes finanziert wird. Die Leistungsvereinbarung muss entsprechend angepasst werden.
Gesetzliche Grundlagen § 28 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 14
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Anlagen:
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