Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2016-0244  

 
 
Betreff: Satzung der Gemeinde Wandlitz zum Schutz von Bäumen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Schult, Heiko
Federführend:OA_Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
09.05.2016 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde abgelehnt   
Ortsbeirat Prenden Vorberatung
09.05.2016 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
09.05.2016 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde abgelehnt   
Ortsbeirat Zerpenschleuse Vorberatung
09.05.2016 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
10.05.2016 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
10.05.2016 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde geändert beschlossen   
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
10.05.2016 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
10.05.2016 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
11.05.2016 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
23.05.2016 
Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit und Umwelt abgelehnt   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
24.05.2016 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
30.05.2016 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
09.06.2016 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Baumschutzsatzung Fassung 14.04.2016
20160425095732

Begründung / Erläuterung

Mit der Beschlussfassung über die Satzung der Gemeinde Wandlitz zum Schutz von Bäumen vom 21.02.2013 wurde die Verwaltung beauftragt, die Satzung sowie ihre Anwendung zu überprüfen und gegebenenfalls notwendige Änderungen vorzunehmen.

 

Aus Sicht der Verwaltung der Gemeinde Wandlitz ergeben sich geringe inhaltliche und redaktionelle Korrekturen des Satzungstextes. Darüber hinaus erfolgte eine rechtliche Prüfung der Waldumwandlung.

 

Die Arbeitsgruppe Baumschutz hat sich in ihrer Sitzung vom 15.03.2016 mit dem vorliegenden Entwurf befasst und diesen mehrheitlich bestätigt.

Innerhalb dieser Sitzung wurde diskutiert, ob der Schutzgegenstand erweitert wird. Vom Ortsbeirat Basdorf wurde angeregt, auch Tannen und Fichten zukünftig zu schützen. Nach eingehender Diskussion hat die Arbeitsgruppe Baumschutz sich mehrheitlich gegen die Erweiterung des Schutzgegenstandes ausgesprochen.

Ergänzend wurde aufgenommen:

-          Obstbäume als mögliche Ersatzpflanzungen,

-          Gebühren für einen ablehnenden Bescheid,

-          aus rechtlichen Gründen musste die Festlegung innerhalb der Satzung zur Waldumwandlung ersatzlos gestrichen,

-          die Befristung einer Befreiung wurde auf 3 Wochen festgesetzt, eine Verlängerung dieser Frist ist nicht mehr möglich,

-          der Ausgleichsbetrag ist zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu verwenden.

 

Da eine erste Änderung der bestehenden Satzung unübersichtlich gewesen wäre, ist eine neue Satzung unter Berücksichtigung der vorgenannten Änderungen verfasst worden.

 

Folgende Ergebnisse sind im Jahr 2015 zu verzeichnen:

Es wurden 352 Anträge auf Erteilung einer Genehmigung bearbeitet.

Davon wurden 3 zurückgezogen, 1 Antragssteller war nicht berechtigt, bei 243 wurde als Antragsgrund die eingeschränkte Verkehrssicherheit angeben und 105 Anträge wurden im Zusammenhang mit Bauanträgen gestellt.

 

Von den 352 Anträgen wurden 87 Anträge abgelehnt oder verändert (Erhaltungs-maßnahmen), das entspricht einem Anteil von ca. 25 % der Anträge.

Insgesamt wurden 798 Ersatzpflanzungen festgesetzt.

Zum Vergleich: Im Jahr 2014 wurden 346 Anträge bearbeitet, davon sind 47 Anträge abgelehnt bzw. verändert beschieden worden (ca. 14 % der Anträge). Es wurden 97 baubedingte Anträge bearbeitet. Die restlichen Anträge bezogen sich auf die Verkehrssicherung.

 

Die Höhe der Gebühren beliefen sich im Jahr 2014 auf 19.930 Euro, im Jahr 2015 auf 18.270 Euro.

 

Der Ausgleichsfonds hat einen aktuellen Stand von 28.217,01 Euro. Aus diesem Fonds sind bereits drei freiwillige Pflanzungen mitfinanziert worden.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Bundesnaturschutzgesetz

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege

Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz

Kommunalabgabengesetz

 

 


Finanzielle Auswirkungen:   Ja

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die Satzung der Gemeinde Wandlitz zum Schutz von Bäumen (Baumschutzsatzung).

 

 


Anlagen:

Satzung der Gemeinde Wandlitz zum Schutz von Bäumen

Arbeitsexemplar zur Satzung der Gemeinde Wandlitz zum Schutz von Bäumen mit erkennbaren Änderungen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Baumschutzsatzung Fassung 14.04.2016 (150 KB)    
Anlage 2 2 20160425095732 (481 KB)