Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Mit der Beschlussfassung über die Satzung der Gemeinde Wandlitz zum Schutz von Bäumen vom 21.02.2013 wurde die Verwaltung beauftragt, die Satzung sowie ihre Anwendung zu überprüfen und gegebenenfalls notwendige Änderungen vorzunehmen.
Aus Sicht der Verwaltung der Gemeinde Wandlitz ergeben sich geringe inhaltliche und redaktionelle Korrekturen des Satzungstextes. Darüber hinaus erfolgte eine rechtliche Prüfung der Waldumwandlung.
Die Arbeitsgruppe Baumschutz hat sich in ihrer Sitzung vom 15.03.2016 mit dem vorliegenden Entwurf befasst und diesen mehrheitlich bestätigt. Innerhalb dieser Sitzung wurde diskutiert, ob der Schutzgegenstand erweitert wird. Vom Ortsbeirat Basdorf wurde angeregt, auch Tannen und Fichten zukünftig zu schützen. Nach eingehender Diskussion hat die Arbeitsgruppe Baumschutz sich mehrheitlich gegen die Erweiterung des Schutzgegenstandes ausgesprochen. Ergänzend wurde aufgenommen: - Obstbäume als mögliche Ersatzpflanzungen, - Gebühren für einen ablehnenden Bescheid, - aus rechtlichen Gründen musste die Festlegung innerhalb der Satzung zur Waldumwandlung ersatzlos gestrichen, - die Befristung einer Befreiung wurde auf 3 Wochen festgesetzt, eine Verlängerung dieser Frist ist nicht mehr möglich, - der Ausgleichsbetrag ist zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu verwenden.
Da eine erste Änderung der bestehenden Satzung unübersichtlich gewesen wäre, ist eine neue Satzung unter Berücksichtigung der vorgenannten Änderungen verfasst worden.
Folgende Ergebnisse sind im Jahr 2015 zu verzeichnen: Es wurden 352 Anträge auf Erteilung einer Genehmigung bearbeitet. Davon wurden 3 zurückgezogen, 1 Antragssteller war nicht berechtigt, bei 243 wurde als Antragsgrund die eingeschränkte Verkehrssicherheit angeben und 105 Anträge wurden im Zusammenhang mit Bauanträgen gestellt.
Von den 352 Anträgen wurden 87 Anträge abgelehnt oder verändert (Erhaltungs-maßnahmen), das entspricht einem Anteil von ca. 25 % der Anträge. Insgesamt wurden 798 Ersatzpflanzungen festgesetzt. Zum Vergleich: Im Jahr 2014 wurden 346 Anträge bearbeitet, davon sind 47 Anträge abgelehnt bzw. verändert beschieden worden (ca. 14 % der Anträge). Es wurden 97 baubedingte Anträge bearbeitet. Die restlichen Anträge bezogen sich auf die Verkehrssicherung.
Die Höhe der Gebühren beliefen sich im Jahr 2014 auf 19.930 Euro, im Jahr 2015 auf 18.270 Euro.
Der Ausgleichsfonds hat einen aktuellen Stand von 28.217,01 Euro. Aus diesem Fonds sind bereits drei freiwillige Pflanzungen mitfinanziert worden.
Gesetzliche Grundlagen Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Bundesnaturschutzgesetz Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz Kommunalabgabengesetz
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die Satzung der Gemeinde Wandlitz zum Schutz von Bäumen (Baumschutzsatzung).
Anlagen: Satzung der Gemeinde Wandlitz zum Schutz von Bäumen Arbeitsexemplar zur Satzung der Gemeinde Wandlitz zum Schutz von Bäumen mit erkennbaren Änderungen
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