Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2016-0235  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Wohnbaufläche am Ahrendseer Weg" Gemarkung Klosterfelde
-Abwägungsbeschluss-
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
09.05.2016 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
24.05.2016 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
30.05.2016 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
09.06.2016 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Abwägung_fruehzeitige_Beteiligung._geändert_nach_A1adocx (3)

Begründung / Erläuterung

Die Gemeinde Wandlitz hat am 11. September 2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnbaufläche am Ahrendseer Weg“ in der Gemarkung Klosterfelde beschlossen.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit sowie die Erarbeitung eines Umweltberichtes wurden durchgeführt.

 

Der Termin der Bürgerversammlung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurde ortsüblich bekannt gemacht und am 08. September 2015 im Ahrendseer Weg durchgeführt. Hinweise und Anregungen, die eine Beachtung und Berücksichtigung im Bebauungsplan erfordern, wurden von den anwesenden Bürgern/innen nicht gegeben.

 

Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 06.07.2015 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die Stellungnahmen sind in den Abwägungsunterlagen protokolliert.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

§§ 2, 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

§§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 


Finanzielle Auswirkungen:      Nein

 

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der fühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum o.g. Satzungsentwurf zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge

 

a)     als Einzelbeschlüsse mit Eintragung des Abstimmungsergebnisses im Abwägungsprotokoll

oder

b)     als Beschluss in Blockabstimmung.

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in den Entwurf der Satzung eingearbeitet werden. 

 

 


Anlagen:

Abwägungsprotokoll

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abwägung_fruehzeitige_Beteiligung._geändert_nach_A1adocx (3) (214 KB)