Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2016-0233  

 
 
Betreff: Beschluss über den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013;
Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2013
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:K
Federführend:K_Kämmerei   
Beratungsfolge:
A1 Hauptausschuss Vorberatung
04.04.2016 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
14.04.2016 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
JA_2013_040915
14_14-50-02_0600_2013_20150911_Bericht_Endfassung

Begründung / Erläuterung

Die Aufgabe der Prüfung des Jahresabschlusses obliegt im Rahmen der örtlichen

Prüfung gem. § 102 Abs. 1 BbgKVerf dem Rechnungsprüfungsamt. Vor der

Entlastung durch die Gemeindevertretung ist nach § 104 Abs. 1 und 2 BbgKVerf der

Jahresabschluss dahingehend zu prüfen, ob

 

-          die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden ortsrechtlichen

Vorschriften eingehalten worden sind,

-          Risiken, die die stetige Aufgabenerfüllung und die Haushaltswirtschaft der

Gemeinde gefährden, zutreffend dargestellt sind,

-          der Haushaltsplan eingehalten ist,

-          die Ergebnis-, Finanz- und Teilrechnung sowie die Bilanz ein zutreffendes

Bild über die tatsächlichen Verhältnisse der Vermögens-, Schulden-,

Ertrags- und Finanzlage unter Beachtung der Grundsätze

ordnungsgemäßer Buchführung vermitteln,

-          die gesetzlichen und satzungsgemäßen Vorschriften bei der Verwendung

von Erträgen, Einzahlungen, Aufwendungen und Auszahlungen sowie bei

-          der Verwaltung des Nachweises des Inventars eingehalten worden sind

und

-          der Rechenschaftsbericht in Einklang mit dem Jahresabschluss steht und

-          eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Gemeinde abbildet.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat über Art und Umfang der Prüfung sowie über das

Ergebnis der Prüfung einen Schlussbericht zu erstellen. Der Schlussbericht hat eine

Bewertung zum Jahresabschluss der Gemeinde einschließlich des Vorschlags zur

Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten zu enthalten.

 

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013 wurde vom Rechnungsprüfungsamt

des Landkreises Barnim in der Zeit vom 25.11.2015 bis 14.01.2016 geprüft. Gegen

die Erteilung der Entlastung der Bürgermeisterin Frau Dr. Radant durch die

Gemeindevertretung bestehen seitens des Rechnungsprüfungsamtes keine

Bedenken. Der Rechenschaftsbericht der Gemeinde Wandlitz und der

Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes in der Fassung vom 11.03.2016

sind beigefügt.

 

Gemäß § 82 Abs. 4 BbgKVerf sind der Beschluss zum Jahresabschluss und die

Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten gesondert zu beschließen.

 

Gesetzliche Grundlagen

Kapitel 3 (Gemeindewirtschaft), Abschnitt 1 (Haushaltswirtschaft, §§ 63 bis 85) und

Abschnitt 4 (Prüfungswesen, §§101 bis 106) BbgKVerf

 

 


Finanzielle Auswirkungen:   Ja  

 

 

oErträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen (Prüfungskosten)

6.750

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2016

11130.543107

 

10.000

 

 


Beschluss 1:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt gem. §82 Abs. 4 BbgKVerf den geprüften Jahresabschluss 2013 der Gemeinde Wandlitz.

 

Beschluss 2:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz erteilt der Bürgermeisterin Frau Dr. Jana Radant für das Haushaltsjahr 2013 Entlastung.

 

 


Anlagen:

-          Jahresabschluss 2013

-          Prüfbericht zum Jahresabschluss in der Fassung vom 11.03.2016

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 JA_2013_040915 (1480 KB)    
Anlage 2 2 14_14-50-02_0600_2013_20150911_Bericht_Endfassung (566 KB)