Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - MV-HA/2016-0017  

 
 
Betreff: Entscheidungskriterien für die Vergabe kommunaler Wohnungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage A1
Verfasser:Füssel, Gabriele
Federführend:K_Liegenschaften   
Beratungsfolge:
A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft Vorberatung
22.03.2016 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen, Kultur und Städtepartnerschaften zur Kenntnis genommen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
04.04.2016 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
20160302103307

Begründung / Erläuterung

Die allgemeine derzeitige Situation am Wohnungsmarkt und die Absicht der Gemeinde Wandlitz, Flüchtlinge mit Wohnraum zu versorgen, machte es erforderlich, die durch den Hauptausschuss im Februar 2004 beschlossenen  Entscheidungskriterien für Wohnungsvergaben im 1. Förderweg (Anlage 1) anzupassen

 

Alle modernisierten kommunalen Wohnungen sind gemäß ILB-Bescheidung dem 3. Förderweg zuzuordnen. Die Verwaltung orientierte sich für die Vergabe der Wohnungen im 3. Förderweg ebenfalls an den Vergabekriterien für den 1. Förderweg.

 

Die Anzahl der Wohnungsanträge für die Gemeinde beträgt derzeit ca. 250. Davon könnten noch 100 Anträge aktuell sein. Tendenziell ist davon auszugehen, dass sich die Anzahl der Anträge in den nächsten Jahren erhöht.

 

Um einer Vergabe unter Berücksichtigung der derzeitigen Wohnraumsituation gerecht zu werden, war es erforderlich, die Entscheidungskriterien anzupassen.

 

Das Sachgebiet Liegenschaften hat mit dem Vergabevorschlag Einfluss auf eine ausgewogene Mieterstruktur zu nehmen.

 

Mit Wohnraumantragsstellung werden generell die Bonität und die Schufa abgefordert. Zwischen Antragstellung und Vergabe von Wohnraum sind, bedingt durch die Dienst- und Geschäftsordnung der Gemeinde Wandlitz, mindestens fünf Mitarbeiter mit dem Vorgang befasst. Somit ist bei jeder Wohnungsvergabe ein Mehraugenprinzip gewährleistet. 

 

Mit Dienstanweisung wurden folgende neue Entscheidungskriterien festgelegt:

 

1. Vergabe nach Dringlichkeit

1.a  Drohende Obdachlosigkeit. Hiervon ist die eigenverschuldete Obdachlosigkeit    ausgenommen.

1.b.  häusliche Gewalt, Scheidung, Trennung einer Lebensgemeinschaft

1.c.  Alleinstehend mit Kindern, Kind

1.d.  Familiengründung, Familienzuwachs

1.e.  Annahme eines Arbeitsplatzes oder Ausbildungsplatzes im Gemeindegebiet

1.f. Aufgabe der elterlichen Wohnung

 

2. Vergabe nach Antragseingang

 

Die Entscheidungsvorbereitung erfolgt durch das Fachamt Kämmerei SG Liegenschaften. Die Vorprüfung aller Unterlagen, Aussagen u.a. die für die Vergabeentscheidung relevant sind, erfolgt durch die Mitarbeiter der Wohnungsverwaltung.

 

Eine eigenverschuldete Obdachlosigkeit liegt immer dann vor, wenn z.B. durch mangelnde Zahlungsmoral, unangemessenes Wohnverhalten, gemäß § 573 BGB (ordentliche Kündigung des Vermieters) ein bestehendes Mietverhältnis aufgekündigt wurde und/oder die Zwangsräumung ansteht. Gleiches gilt bei Zwangsversteigerung.

 

Eine nicht eigenverschuldete Obdachlosigkeit kann dann vorliegen, wenn z.B. eine Eigenbedarfskündigung vorliegt, Flüchtlinge einen Aufenthaltsstatus mit einhergehender Zahlung von ALG II Leistungen nach dem SGB X erhalten.

 

Die Entscheidung zur Vergabe erfolgt durch die Bürgermeisterin.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 


Finanzielle Auswirkungen:    Ja   Nein

 

 

o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Vergabekriterien zur Vergabe von kommunalen Wohnungen zur Kenntnis.

 

 


Anlagen:

Beschluss HA 02/04-01

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name