Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Mit Beschluss vom 15.10.2015 wurde durch die Gemeindevertretung die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 23.11.2015 bis 04.12.2015 per Offenlage statt. 20 Bürger äußerten sich schriftlich, 18 davon sehr kritisch zum Eignungsgebiet, zwei weitere Stellungnahmen stammten von den Antragstellern der gebauten bzw. in Planung befindlichen Anlagen. Die frühzeitige Behördenbeteiligung erfolgte mit Anschreiben vom 27.10.2015. Hier äußerten sich lediglich 5 Behörden.
Gesetzliche Grundlagen § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2,3 und 4 der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz §§ 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB)
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Mitteilung: Die Gemeindevertretung nimmt die, in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Bebördenbeteiligung zum Bebauungsplanentwurf „Windeignungsgebiet Klosterfelde“ zur Kenntnis
Anlagen: Protokoll der eingegangenen Stellungnahmen
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