Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Der Gemeindeverwaltung liegt ein Bauantrag mit Befreiungen zur Errichtung eines unbeheizten Wintergartens als Anbau an ein Wohnhaus im Geltungsbereich des Bebauungsplan „Wandlitzsee Nord II“ auf dem Grundstück, Gemarkung Wandlitz, Karl-Marx-Straße 16, Flur 4, Flurstücke 1923 vor. Die Befreiung beziehen sich auf die Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung im reinen Wohngebiet, hier auf die Grundflächenzahl (GRZ) von 0,15 (gesamt 0,225).
Zulässig wäre auf dem Grundstück eine Versieglung von 263,03 m² (GRZ 0,225). Nach Errichtung des Wintergartens wird zwar die GRZ von 0,15 (175,35 m²) für die Hauptanlage (Wohnhaus, Terrasse, Wintergarten) eingehalten, die insgesamt versiegelte Fläche wird jedoch mit einer GRZ von 0,272 (318 m²) weit überschritten.
Aus Sicht der Gemeindeverwaltung ist die beantragte Befreiung städtebaulich nicht vertretbar. Eine Überschreitung der maximal zulässigen Grundflächenzahl um weitere 55,50 m² ist mit den Zielen der Planung nicht mehr vereinbar. Die GRZ könnte durch Entsiegelungs- bzw. Rückbaumaßnahmen eingehalten werden.
Gesetzliche Grundlagen
§ 29 ff Baugesetzbuch § 2 Kommunalverfassung § 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
oInvestitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
oErträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
oVeräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, der beantragten Befreiung zur Überschreitung der maximal zulässigen GRZ von 0,225 auf 0,272 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wandlitzsee Nord II“ nicht zu zustimmen.
Anlagen:
- Flurkartenauszug - Antragsunterlagen (3 Seiten)
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