Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2016-0121  

 
 
Betreff: Bauantrag zur Errichtung eines unbeheizten Wintergartens als Anbau an ein Wohngebäude
Gemarkung Wandlitz, Flur 4, Flurstück 1923, Karl-Marx-Straße 16
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:BA 35
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
08.03.2016 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
22.03.2016 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
04.04.2016 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Flurkartenauszug
Antragsunterlagen

Begründung / Erläuterung

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Bauantrag mit Befreiungen zur Errichtung eines unbeheizten Wintergartens als Anbau an ein Wohnhaus im Geltungsbereich des Bebauungsplan „Wandlitzsee Nord II“ auf dem Grundstück, Gemarkung Wandlitz, Karl-Marx-Straße 16, Flur 4, Flurstücke 1923 vor.

Die Befreiung beziehen sich auf die Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung im reinen Wohngebiet, hier auf die Grundflächenzahl (GRZ) von 0,15 (gesamt 0,225).

 

Zulässig wäre auf dem Grundstück eine Versieglung von 263,03 m² (GRZ 0,225). Nach Errichtung des Wintergartens wird zwar die GRZ von 0,15 (175,35 m²) für die Hauptanlage (Wohnhaus, Terrasse, Wintergarten) eingehalten, die insgesamt versiegelte Fläche wird jedoch mit einer GRZ von 0,272 (318 m²) weit überschritten.

 

Aus Sicht der Gemeindeverwaltung ist die beantragte Befreiung städtebaulich nicht vertretbar. Eine Überschreitung der maximal zulässigen Grundflächenzahl um weitere 55,50 m² ist mit den Zielen der Planung nicht mehr vereinbar. Die GRZ könnte durch Entsiegelungs- bzw. Rückbaumaßnahmen eingehalten werden.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 29 ff Baugesetzbuch

§ 2 Kommunalverfassung

§ 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 


Finanzielle Auswirkungen:   Nein

 

 

oInvestitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

oErträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

oVeräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, der beantragten Befreiung zur Überschreitung der maximal zulässigen GRZ von 0,225 auf 0,272 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wandlitzsee Nord II“ nicht zu zustimmen.

 

 


Anlagen:

 

-          Flurkartenauszug

-          Antragsunterlagen (3 Seiten)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Flurkartenauszug (238 KB)    
Anlage 2 2 Antragsunterlagen (249 KB)